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Manfred Mugrauer: Die
Politik der KPÖ in der Verstaatlichungsfrage 1945/46
1. Die Programmatik der KPÖ
Die Frage nach der Verstaatlichung der deutschen Monopole und Großbetriebe
stand sowohl in der im Exil entwickelten Programmatik, als auch in der
unmittelbaren Nachkriegszeit im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen
Forderungen der KPÖ. Primär leitete sich ihre Argumentation aus der Bestrafung
der hitlerfaschistischen Kriegstreiber und österreichischen Landesverräter ab:
Im Anfang August 1945 veröffentlichten Sofortprogramm wurde die „restlose
Vernichtung der Machtpositionen des kriegshetzerischen und kriegsschuldigen
deutschen Großkapitals in Oesterreich“ und die „Verstaatlichung seines in
unserem Lande zusammengerafften und zusammengeraubten Besitzes“ verlangt. Neben
der Verstaatlichung des „Deutschen Eigentums“, sowie des Vermögens der Nazi- und
Kriegsverbrecher und ausländischen Faschisten erweiterten die KommunistInnen
ihre Forderungen gegenüber der im Exil entwickelten Linie1 auch auf
die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien, „insbesondere der Schwerindustrie
und der Bergwerke“.2 Zu verstaatlichen seien die Berg- und
Hüttenwerke, die Großbetriebe, die Elektro- und Metallindustrie, sowie die Auto-
und Maschinenindustrie, konkretisierte die KPÖ im Wahlkampf ihre Forderungen.3
Diese Schlüsselindustrien seien ohnehin „nahezu ausschließlich im Besitz des
deutschen Finanzkapitals bzw. in den Händen von landesverräterischen
Großunternehmen und Finanzkapitalisten“ gewesen.4 Bezüglich der
Organisationsform der staatlichen Unternehmungen wurde ein Wirtschaftsrat aus
Betriebsleitern und Vertretern der Arbeiter und Angestellten als oberste Leitung
vorgeschlagen. Den Vorsitz in diesem Wirtschaftsrat sollten ein Staatssekretär
und zwei Unterstaatssekretäre als Vertreter der drei demokratischen Parteien
führen.5 Die – bereits im Exil formulierte – Forderung nach einer
Verstaatlichung der Großbanken wurde nach der Befreiung offenbar erst Anfang
1946 erhoben.6
Wohl auch vor dem Hintergrund der antikommunistischen Flüsterpropaganda, dass
die KommunistInnen auf die Verstaatlichung sämtlichen Eigentums abzielen würden,7
wurde von der KPÖ wiederholt klargestellt, dass es sich bei den von ihr
geforderten Maßnahmen um keine Sozialisierung handle. Ebenso wurde auf die über
wirtschaftliche Erwägungen hinausgehende Bedeutung der Verstaatlichung für die
weitere demokratische Entwicklung hingewiesen: Sie sei „keine sozialistische,
sondern eine nationale und demokratische Forderung“,8 ein
„allgemeines nationales Interesse“ zum Schutz des nationalen Eigentums und zur
Sicherung der staatlichen Unabhängigkeit.9 Die Nationalisierung des
Eigentums jener nazistischen „Industriemagnaten, die wesentlich dazu beigetragen
haben, Oesterreich unter das deutsche Joch zu bringen“, sei notwendig, da die
Zentralbüros von Alpine Montan, Böhler und Schöller geradezu „die Brutstätten
des Faschismus und der Reaktion in Oesterreich“ gewesen seien.10
Neben der Nationalisierung dieser wirtschaftlichen Machtpositionen, „die in den
Händen landfremder Abenteurer Sprengstoff gegen Oesterreich waren“, sei jedoch
die Unternehmerinitiative „auf allen anderen Gebieten“ zu fördern. Die im
Sofortprogramm darüber hinaus geforderte Nationalisierung der
Schlüsselindustrien, der Erdölproduktion usw. sei allein „aus staatspolitischen
Gründen“ notwendig. Der Versuch einer allgemeinen Sozialisierung hingegen sei
„absurd“, stellte Staatssekretär Ernst Fischer zu Beginn des Wahlkampfes klar.11
Begründet wurde das „nationale Interesse der übergroßen Mehrheit der
österreichischen Bevölkerung“ an der Verstaatlichung, also nicht nur der
Arbeiter, sondern auch der Handels- und Gewerbetreibenden, Bauern und sogar der
kleinen und mittleren Unternehmer,12 mit neuen Erscheinungsformen des
Klassenkampfes: Neben dem alten Gegensatz zwischen Meister und Gesellen, Bauer
und Knecht, kleinen Unternehmungen und Arbeiterschaft sei heute die
Interessengemeinschaft aller gegen die großkapitalistischen Monopole, „gegen die
Riesenunternehmungen, gegen die Trusts, gegen die deutschen Monopole“, die sich
„als die Feinde aller Schichten erwiesen (haben)“, entscheidend.13
Auch im Rahmen der Diskussionen um das erste Verstaatlichungsgesetz im Juni 1946
wurde klargestellt, dass die „Forderung nach Verstaatlichung der
Schlüsselindustrien, der Rohstoffquellen und der Banken [...] in einer Linie den
Zweck“ habe, „zu verhindern, daß sie wieder zu einem Instrument gegen die
Demokratie und zu einem Werkzeug ausländischer Kapitalisten gegen die
Unabhängigkeit Oesterreichs werden“.14
Wie bereits in den im Exil ausgearbeiteten Dokumenten trat die KPÖ dafür ein,
dass das kleine und mittlere Eigentum an Produktionsmitteln – sofern es nicht
„deutsch und faschistisch“ war – von der Verstaatlichung ausgenommen sei. Das
„rechtmäßig erworbene Eigentum“ sei zu schützen und solle in den Händen der
österreichischen Bauern und Gewerbetreibenden, Kaufleute und Unternehmer
bleiben, wurde am 13. Mai 1945 auf der ersten Parteikonferenz und auch im
Sofortprogramm festgehalten.15 Darüber hinaus habe der Staat die
Privatinitiative des kleinen Unternehmers, des Kaufmann und Gewerbetreibenden zu
fördern.16 Die Frage laute demgemäß nicht „Verstaatlichung oder
Privatinitiative?“, sondern „Verstaatlichung und Privatinitiative“, fasste Ernst
Fischer Anfang 1946 seine Position und jene der KPÖ zusammen.17
2. Die Verstaatlichungsfrage im Kabinettsrat
Fragen der Verstaatlichung und des „Deutschen Eigentums“ in Österreich
gewannen im Kabinettsrat der Provisorischen Regierung im Verlauf des Sommers
1945, nicht zuletzt infolge des Potsdamer Abkommens, das den alliierten Mächten
das reichsdeutsche Vermögen in ihrer jeweiligen Zone zusprach, an Bedeutung. Wie
kaum eine andere Frage stand diese Thematik im Spannungsfeld alliierter
Interessen, die sich in letzter Konsequenz auch in der Politik der drei in der
Regierung vertretenen Parteien innenpolitisch widerspiegelten. In besonderer
Weise traf diese Verflechtung innen- und außenpolitischer Faktoren die KPÖ,
hatte diese doch aufgrund ihrer weitreichenden Identifizierung und
Solidarisierung mit der sowjetischen Besatzungsmacht in ihrer auf nationale
österreichische Interessen ausgerichteten Programmatik und Politik die
wirtschaftspolitischen Ansprüche der sowjetischen Regierung mitzureflektieren.
Die im Sofortprogramm der KPÖ entwickelte Konzeption, die auf eine
„Kombination vergesellschafteter, demokratisch geleiteter Schlüsselindustrien
mit der Privatinitiative kleiner und mittlerer Unternehmer“ und – entgegen einer
„bürokratisch zentralisierte(n) Planwirtschaft“ – auf eine „durch demokratische
Körperschaften gelenkte und kontrollierte Wirtschafsplanung“18
hinauslief, führte bereits im Jahr der Befreiung zu Polemiken von Seiten der
SPÖ, um sich in dieser Frage als links der KPÖ stehende Kraft zu profilieren.19
Auch in der Forschungsliteratur wird aus ihr durchwegs eine generelle Skepsis
der KPÖ gegenüber einer unmittelbaren Verstaatlichung abgeleitet,20
wobei derartige Einschätzungen quellenmäßig nahezu ausschließlich auf wenigen
Passagen in den Studien Adolf Schärfs über die Nachkriegsentwicklung beruhen.
Zum Verständnis dieser Einwände ist neben der oben skizzierten
programmatisch-politischen Linie der KPÖ vor allem das Agieren der
kommunistischen Regierungsmitglieder in der ersten Phase der Provisorischen
Regierung in Betracht zu ziehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass dieses im
Kabinettsrat nur hinter verschlossenen Türen zum Tragen kam. In dieser Phase
sollen die Kommunisten gegen sofortige Verstaatlichungsmaßnahmen aufgetreten
sein, was sich zwar anhand der Kabinettsratsprotokolle quellenmäßig nicht
belegen lässt, jedoch vor dem Hintergrund der kommunistischen Einschätzung der
innen- und außenpolitischen Rahmenbedingungen nicht unwahrscheinlich erscheint:
Nachdem die Sowjetunion kein Interesse daran haben konnte, nach ihrem
einseitigen Vorgehen bei der Bestellung der Provisorischen Regierung mit einer
raschen Verstaatlichung das Misstrauen der Westmächte zu verstärken und damit
die Anerkennung der Renner-Regierung weiter zu verzögern, ist angesichts der
außenpolitischen Rücksichtnahme der KPÖ und auch vor dem Hintergrund ihres – von
Anton Pelinka als „elastisch“ und „undogmatisch“ charakterisierten21
– Verstaatlichungsprogramms nicht an der Darstellung Schärfs zu zweifeln, wonach
sich die kommunistischen Regierungsmitglieder im Mai für eine Vermeidung des
Wortes „Sozialisierung“ aussprachen und bloß für den Gebrauch des Wortes
„Verstaatlichung“ eintraten.22 Auch die – von Schärf polemisch ins
Treffen geführte23 – Erklärung des KPÖ-Parteivorsitzenden Koplenig in
der siebten Kabinettsratssitzung am 15. Mai 1945, wonach er „unbeschadet der
überwiegenden Bedeutung der Planwirtschaft“ auch für die Förderung der
Privatinitiative der Kleingewerbetreibenden, Kaufleute und kleinen Unternehmer
zur Ankurbelung der Wirtschaft eintrete, lag ganz auf der Linie des im Exil
entwickelten KPÖ-Konzeptes einer kombinierten Wirtschaft. Allerdings müssten
Garantien geschaffen werden, dass die Privatinitiative nicht zur Spekulation
führe, hielt Koplenig fest.24 Umgekehrt lässt sich nach Edition der
Kabinettsratsprotokolle nicht nachweisen, dass die SPÖ im Mai 1945 auf
Regierungsebene für eine rasche Verstaatlichung der Schlüsselindustrien oder gar
für eine umfassende Sozialisierung eingetreten wäre.
Als die KommunistInnen zur Unterstreichung ihrer Forderungen im Sommer 1945 dazu
übergingen, mittels „Initiativen von unten“ Druck auf die Provisorische
Regierung auszuüben, wurden auch in der Frage der Verstaatlichung dahingehende
von der KPÖ lancierte Resolutionen weitergeleitet, etwa von der Belegschaft der
Stadlauer Lederindustrie, der DDSG oder den Arbeitern von Leoben und Donawitz.25
Im Wahlkampf sahen sich die KommunistInnen „an der Spitze des Kampfes“ um die
Verstaatlichung.26 Die politischen Absichten der selektiven
Darstellung Adolf Schärfs werden auch dadurch deutlich, dass er eine
Parteienvereinbarung von Regierungsmitgliedern von SPÖ und KPÖ, die sich
„uneingeschränkt“ für die Verstaatlichung der Schwerindustrie einsetzte,27
unerwähnt lässt. Diese Parteienvereinbarung wurde nach der Einigung zwischen SPÖ
und KPÖ im Gefolge des Potsdamer Abkommens der ÖVP weitergeleitet.28
Insgesamt erfuhr die Diskussion im Kabinettsrat über das reichsdeutsche Vermögen
und die Verstaatlichung nach Bekanntwerden des Potsdamer Abkommens eine
Intensivierung. Die alliierten Mächte verzichteten hierin zwar auf Reparationen,
jedoch wurde Einigkeit darüber erzielt, dass der Anspruch der Alliierten auf das
„Deutsche Eigentum“ je nach Zone bestehe, womit auch der Sowjetunion das Recht
zugesprochen wurde, als Entschädigung für die Zerstörungen und Demontagen der
wirtschaftlichen Infrastruktur ihres Landes infolge des hitlerfaschistischen
Eroberungsfeldzugs in ihrer Zone das „Deutsche Eigentum“ als Wiedergutmachung
requirieren zu dürfen.
Zur Abwehr der sowjetischen Forderungen erhielt die Verstaatlichungsdiskussion
nun eine taktische Komponente: Möglicherweise helfe sie, „die Auslieferung [des
reichsdeutschen Vermögens, Anm.] auszuschließen“, zog Staatskanzler Renner
bereits am 7. August 1945 hinsichtlich der Unsicherheiten im Zusammenhang mit
dem Potsdamer Abkommen in Erwägung.29 Im Kabinettsrat sprachen sich
vor allem die kommunistischen Regierungsmitglieder mit Vehemenz für die rasche
Verstaatlichung des reichsdeutschen Vermögens in Österreich aus: Sowohl Johann
Koplenig und Franz Honner als auch Ernst Fischer und Karl Altmann traten
dementsprechend in der 24. Sitzung des Kabinettsrats am 15. August 1945 auf.
Offen muss in diesem Zusammenhang die Frage bleiben, ob die Regierungsmitglieder
der KPÖ ihre Vorschläge mit den sowjetischen Behörden koordinierten, oder – wie
etwa Robert Knight mutmaßt30 – ohne Abstimmung mit ihnen handelten.
Auszuschließen ist jedoch die Behauptung Adolf Schärfs, wonach die
KommunistInnen ihre Forderungen nach Beschlagnahme des reichsdeutschen Vermögens
nach Bekanntmachung der Potsdamer Beschlüsse „bloß zum Schein aufgestellt“
hätten.31 Die Argumentation der KPÖ zielte darauf ab, vor dem
Hintergrund der alliierten Ansprüche mit der Verstaatlichung des reichsdeutschen
Eigentums zumindest die Verhandlungsposition der Provisorischen Regierung zu
stärken: „Wir werden eine viel günstigere Position haben, wenn wir als
österreichischer Staat als Eigentümer verhandeln, als wenn die Frage offen
bleibt und überhaupt kein Eigentümer vorhanden ist“, gab Koplenig konkret in
Hinblick auf die Frage Zistersdorf zu bedenken. Klar sei gleichzeitig, dass bei
diesen Verhandlungen nicht in allen Punkten gewonnen werden könne, ergänzte Karl
Altmann. Eine Verschleppung der Verstaatlichung der reichsdeutschen Betriebe
käme jedoch „einem Verrat an den nationalen Interessen des österreichischen
Volkes gleich“, Österreich laufe dann Gefahr, zu einer „völlig der Ausbeutung
preisgegebenen Kolonie“ zu werden. Ernst Fischer ließ seine nationalen
Interessen folgende Argumentation in einer Aussage gipfeln, welche die
Herausgeber der Kabinettsratsprotokolle veranlasste, sie dem zweiten Band der
Edition voranzustellen: „Wir müssen unbedingt einen Rechtsboden schaffen, und
wenn hier über Völkerrecht philosophiert wird – ich kann es nicht anders
ausdrücken –, so sollten wir uns, so klein und schwach wir sind, etwas von dem
großen englischen Grundsatz zu eigen machen: Right or wrong – my country!“
Fischer brachte darauf den Antrag ein, dass ein vom Kabinettsrat eingesetztes
Komitee in der nächsten Sitzung einen Gesetzesentwurf vorlegen solle, „wonach
reichsdeutsches Vermögen in österreichisches Vermögen übergeht“. Karl Altmann
kündigte an, diesen Antrag zu konkretisieren und auch schriftlich vorzulegen.
Franz Honner brachte in Erinnerung, dass auch andere Vermögenswerte, z.B. große
land- und forstwirtschaftliche Unternehmungen, die sich in den Händen von
Ausländern befinden, womit er wohl auf den Grundbesitz ungarischer Magnaten im
Burgenland anspielte, zu verstaatlichen seien. In zwei weiteren von Ernst
Fischer und Karl Altmann eingebrachten Anträgen forderten die Kommunisten neben
der Verstaatlichung des reichsdeutschen Vermögens die Beschlagnahme des
Vermögens von Nationalsozialisten, soweit es sich um Personen nach § 17 des
Verbotsgesetzes handelte, sowie die Vorbereitung eines Gesetzesentwurfes über
die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien und Bergwerke. In das Komitee zur
Behandlung der drei Anträge wurden die Staatssekretäre Zimmermann, Korp, Honner,
Heinl und Raab, sowie die Unterstaatssekretäre Waldbrunner und Altmann
entsendet.32
Die Vorlage derartiger Gesetzesentwürfe erfolgte zwar noch nicht in der nächsten
Sitzung, jedoch wurde nach am 27. August im Komitee erfolgter Einigung33
das Staatseigentumsgesetz, das den Übergang des „Deutschen Eigentums“ auf die
Republik Österreich vorsah, am 29. August im Kabinettsrat beschlossen.34
Am 5. September folgte ohne Debatte die Beschlussfassung des vom Staatsamt
Eduard Heinls ausgearbeiteten Verstaatlichungsgesetzes, das Unternehmungen der
Energiewirtschaft, des Bergbaues, der Erdölproduktion, der Eisenhüttenindustrie,
der Starkstromindustrie und des Lokomotiv- und Waggonbaues zu verstaatlichen
vorsah.35 Angesichts des zu erwartenden sowjetischen Einspruchs
wurden beide Gesetze jedoch von vornherein als „deklarative“ Geste, als
„Deklarationsgesetze“ gehandhabt. Es unterblieb sowohl die Publikation als auch
die Durchführung, nachdem der sowjetische Gesandte Kiselev gegenüber Renner am
5. September klargestellt hatte, dass das Staatseigentumsgesetz den Potsdamer
Beschlüssen widerspreche und die „Staatsinteressen“ der Sowjetunion
beeinträchtige. Renner wiederum machte geltend, dass seine Regierung
entschlossen sei, „gegen die Potsdamer Beschlüsse zu remonstrieren“.36
3. Die Kontroverse um die sowjetisch-österreichische Erdölgesellschaft
Zu diesem Zeitpunkt war bereits die Intention der Sowjetunion klar geworden,
mit der Provisorischen Regierung direkte, bilaterale wirtschaftliche Bindungen
einzugehen und die von ihr gemäß dem Potsdamer Abkommen beanspruchten
Besitzrechte am „Deutschen Eigentum“ in Österreich in gemischte Gesellschaften,
halb in sowjetischem, halb in österreichischem Besitz, einzubringen. Dabei
konzentrierten sich die sowjetische Besatzungsmacht auf zwei Wirtschaftszweige:
die österreichische Erdölindustrie und die DDSG. Die Verhandlungen über eine
bilaterale Erdölgesellschaft zwischen einer sowjetischen Außenhandelsdelegation
und Vertretern der österreichischen Regierung begannen im August 194537
– also vor dem Einzug der westlichen Alliierten in Wien. Bis 8. September
sollten die Verhandlungen beendet sein. Während sich Karl Renner und Leopold
Figl zunächst ebenso wie Johann Koplenig im Politischen Kabinettsrat am 28.
August 1945 für die Gründung der bilateralen „Sanaphta“ aussprachen, ließen die
führenden Politiker von SPÖ und ÖVP letztlich unter dem Druck der Westmächte und
westlicher Kapitalinteressen das unterschriftsreif vorliegende Abkommen platzen.
In der Kabinettsratssitzung am 5. September 1945 informierte Renner die
Regierungsmitglieder über die bisherigen Beratungen und brachte ihnen zur
Kenntnis, dass der Vertrag „für Österreich in Anbetracht der schwierigen
Umstände eine günstige Lösung“ sei und auch ein Vorbild für weitere
Verhandlungen mit den westlichen Besatzungsmächten darstellen könne.
Gleichzeitig habe sich der Politische Kabinettsrat auf zwei Bedingungen
verständigt: Der Vertrag könne nur vorbehaltlich der völkerrechtlichen
Anerkennung der Provisorischen Regierung und „unvorgreiflich der Rechte dritter
Staaten“ abgeschlossen werden. Julius Raab schätzte den Vertragsabschluss als
für Österreich wirtschaftlich günstig ein. Auch Gerö stellte klar, dass sich die
sowjetischen Stellen selbst mit der Beschlagnahme des reichsdeutschen Eigentums
in Zistersdorf und der Bildung einer rein sowjetischen Gesellschaft im Recht
befinden würden. Die sozialdemokratischen Regierungsmitglieder Schneidmadl,
Schärf, Korp und Böhm sprachen sich gegen einen sofortigen Vertragsabschluss und
dafür aus, die Länderkonferenz mit der Angelegenheit zu befassen.
Die kommunistischen Regierungsmitglieder verbanden ihre Argumentation für eine
rasche Unterzeichnung des Vertragsentwurfs mit der Frage der Anerkennung der
Provisorischen Regierung: Staatssekretär Koplenig stimmte zwar den Vorbehalten
hinsichtlich der Rechte Dritter an den Zistersdorfer Ölquellen zu, wies jedoch
das Ansinnen zurück, den Vertrag nur vorbehaltlich der Anerkennung der Regierung
durch die westlichen Alliierten zuzustimmen, weil dies darauf hinauslaufe, der
Renner-Regierung das Recht auf den Abschluss von Verträgen abzusprechen. Zwar
kam Renner in seinem Schlussstatement erneut auf seine Absicht zurück,
vorbehaltlich der beiden erwähnten Bedingungen, in denen er die Ausrichtung der
Länderkonferenz inkludiert sah, zu einem raschen Vertragsabschluss zu gelangen,38
dennoch fasste der Politische Kabinettsrat bereits drei Tage später, am 8.
September 1945, gegen die Stimme von Johann Koplenig39 den Beschluss,
die Verhandlungen mit der Sowjetregierung abzubrechen.40
Die Gründe für diesen Meinungsumschwung führen ins Zentrum jener
Problemkonstellation außen- und innenpolitischer Faktoren, die letztlich für die
begrenzten Spielräume der kommunistischen Regierungsfraktion entscheidend war
und verweisen auf die Kräfteverhältnisse im Kabinettsrat der Provisorischen
Regierung: Bereits am 4. September hatten die US-Amerikaner aus „reliable
sources“ erfahren, dass die sowjetische Regierung der Provisorischen Regierung
die Gründung einer sowjetisch-österreichischen Erdölgesellschaft vorgeschlagen
habe.41 Die westlichen Alliierten erkannten die Gefahr einer
einseitigen Ostorientierung der österreichischen Wirtschaft und begannen nun
ihrerseits massiven Druck auf die Provisorische Regierung auszuüben. General
Clark drohte sowohl der Renner-Regierung als auch Marschall Konev mit der
Nichtanerkennung der Provisorischen Regierung im Falle eines derartigen
Vertragsabschlusses.42 Insgesamt machten die westlichen Alliierten
deutlich, dass die Anerkennung der Provisorischen Regierung vom Verhalten
Renners in der Frage der Vertragsunterzeichnung abhänge.43
Obwohl Staatskanzler Renner selbst gegenüber den US-Vertretern Erhardt und Clark
am 11. September eingestand, dass die sowjetische Interpretation des Potsdamer
Abkommens plausibel und insofern die vorgeschlagene Gesellschaft für Österreich
vorteilhaft gewesen sei,44 verweigerte er die Unterzeichnung des
fertig ausformulierten Vertragsentwurfes. Neben der politischen Komponente der
Anerkennungsfrage waren es wirtschaftliche, konkret britische und
US-amerikanische Kapitalinteressen, die hinter dem Druck der westlichen
Alliierten standen: Es kam zu einer „fast totalen Identifizierung der britischen
und amerikanischen Politik mit den ökonomischen Interessen“ der Konzerne Royal
Dutch Shell, British Petrol, Soccony Vacuum und Standard Oil.45 Auf
genau diese Interessen wiesen die kommunistischen Regierungsmitglieder in der
Kabinettsratssitzung am 12. September 1945 hin: „private Spekulationsinteressen“
und das „Eingreifen ausländischer Kapitalisten“ habe dazu geführt, „daß
österreichische Staatsinteressen faktisch zurückgestellt worden sind“,
analysierte Ernst Fischer, der auch auf „eine Reihe alarmierender Telegramme aus
London und New York“ und damit auf den westlichen Druck hinwies. Gleichzeitig
warnte der kommunistische Staatssekretär davor, „eine Verbitterung der
Sowjetunion gegen Österreich hervorzurufen“,46 was eventuell einen
Hinweis darauf gibt, dass die KPÖ-Führungsspitze über die Entschlossenheit der
Sowjetregierung hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Interessen im Bilde gewesen
sein könnte.
Damit war mit dem Abbruch der Verhandlungen über die Zistersdorfer Ölquellen im
September 1945 die von der sowjetischen Regierung angestrebte Inanspruchnahme
des „Deutschen Eigentums“ in Österreich mittels bilateraler, gemischter
Gesellschaften an westlichen Kapitalinteressen, US-britischen Interventionen und
einer entsprechenden Auftreffstruktur in SPÖ und ÖVP gescheitert. Am 18. Oktober
1945 musste Julius Raab dem Kabinettsrat die Übernahme der Zistersdorfer
Ölquellen durch die sowjetischen Besatzungsbehörden mitteilen.47
Fortan übernahm die Sowjetische Mineralölverwaltung (SMV) die alleinige
Ausbeutung der österreichischen Erdölressourcen, im Februar 1946 folgte die
Übernahme der DDSG in die Verwaltung der sowjetischen Militärbehörden.
4. Parteienverhandlungen unter Umgehung der KPÖ
Obwohl sich sowohl SPÖ als auch ÖVP vor den Wahlen im November 1945 für die
Verstaatlichung von Großbetrieben ausgesprochen hatten und dieser auch in die
Regierungerklärung von Figl am 21. Dezember Eingang gefunden hatte,48
wurden nach der Regierungsbildung zunächst keine konkreten Schritte in diese
Richtung unternommen. Ein diesbezüglicher Antrag der SPÖ im Nationalrat am 30.
Jänner 1946 wurde zur weiteren Behandlung dem parlamentarischen Ausschuss für
Vermögenssicherung zugewiesen, der jedoch erst am 21. Mai zusammentrat.49
Vor diesem Hintergrund wurde die wirtschaftspolitische Propaganda der KPÖ zu
Jahresbeginn 1946 von der Kritik an der Verschleppung der Verstaatlichung
dominiert. Während die Verstaatlichung in den volksdemokratischen Ländern „zu
einem Gradmesser der demokratischen Entwicklung geworden (ist),“ sei „ihre
Ergebnislosigkeit in Oesterreich ein warnendes Zeichen dafür, wie tief wir
hierzulande noch im Schmutz des Faschismus stecken“.50 Gleichermaßen
kritisiert wurde die „Verschiebung öffentlichen Volksvermögens“ an „private
Finanzcliquen“: Nicht nur dass die Verstaatlichung der Schlüsselbetriebe
hinausgeschoben werde, vielmehr bringe „eine Clique von großen Finanzherren
einen Betrieb nach dem anderen in ihren Besitz“, aus dem Staatsbesitz werden
ehemalige Nazigroßfirmen „in die Hände der Finanzclique Kienböck-Joham
gespielt“.51
Zugleich versuchte die KPÖ, auf der Ebene von Parteienbesprechungen ihren
Forderungen Nachdruck zu verleihen. Zunächst kamen die Vertreter der drei
Parteien Ende März 1946 bei Abschluss ihrer Verhandlungen über das
Nationalsozialistengesetz in der Tat überein, raschestens in Verhandlungen über
die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien und Großbanken einzutreten.52
Auch formulierte Franz Honner im Budgetausschuss des Nationalrats im April und
Mai dahingehende Entschließungsanträge, die Parteienverhandlungen unter
Zuziehung der Interessenvertreter vorsahen.53 Nachdem jedoch die KPÖ
im dafür vorgesehenen, vom parlamentarischen Ausschuss für Vermögenssicherung am
21. Mai eingesetzten Unterausschuss54 gar nicht vertreten war, waren
weitere Initiativen der Kommunisten erforderlich, um endlich
Parteienverhandlungen einzuleiten: Am 22. Mai 1946 trat Karl Altmann,
Bundesminister für Energiewirtschaft und Elektrifizierung, der tags zuvor im
Ministerrat einen Entwurf eines Bundesgesetzes über Verstaatlichung der
österreichischen Energiewirtschaft eingebracht hatte,55 mit einem
Schreiben an Bundeskanzler Figl heran, bereits in den nächsten Tagen während der
Budgetberatungen im Nationalrat „die schon anlässlich der Parteienverhandlungen
über die Regelung der Nazifrage besprochenen und im Ministerrat und überdies
auch von allen Parteien gewünschten Parteienverhandlungen über die
Verstaatlichungsfrage einzuleiten“. Diese seien „das einzig zweckmäßig Mittel“,
um die Verstaatlichungsfrage „als ganze“, also auch die Verstaatlichung der
Energiewirtschaft, „der Erledigung näherzubringen“.56
Nach Annahme des am 24. Mai im Rahmen der Budgetdebatte verlesenen
Entschließungsantrags des Finanz- und Budgetausschusses auf
Parteienverhandlungen im Nationalrat am 28. Mai57 und auf neuerliche
Initiative der KPÖ, die sich am 11. Juni in einem Schreiben an ÖVP und SPÖ
wandte,58 traten die Parteienvertreter am 14. und 19. Juni erstmals
zu Beratungen zusammen. Zuvor hatte die KPÖ ihren im Mai erstellten und Anfang
Juni von Karl Altmann, Otto Horn, Gottlieb Fiala, Ludwig Soswinski und Oscar
Deubler überarbeiteten Entwurf eines Verstaatlichungsgesetzes59 über
ihren Gewerkschaftssekretär Deubler bereits im ÖGB-Vorstand eingebracht, „der
eingehende Vorschläge über den Kreis der zu verstaatlichenden Betriebe, über die
Organisation der verstaatlichten Unternehmungen und über die Durchführung der
Verstaatlichung“ enthielt.60 Diese vom ÖGB-Vorstand mit den Stimmen
seiner sozialistischen und kommunistischen Mitglieder am 5. Juni tatsächlich
beschlossenen Vorschläge sollten als Grundlage für die Besprechungen über die
Verstaatlichungsfrage im ÖGB mit den drei demokratischen Parteien dienen.
Parallel dazu langten bei Bundeskanzler Figl im Juni 1946 zahlreiche die
Verstaatlichung betreffende Resolutionen von Wiener Betrieben ein.61
In der ersten Verhandlungsrunde am 14. Juni, an der für die KPÖ Koplenig, Honner,
Altmann, Horn, Soswinski und Deubler teilnahmen,62 erklärten die
Vertreter von SPÖ und ÖVP, dass bereits im parlamentarischen Unterausschuss
Diskussionen über den Umfang der Verstaatlichung stattgefunden hätten und die
Tätigkeit des Ausschusses bereits abgeschlossen sei. Es sei jedoch zu keiner
Einigung gekommen. Wunschgemäß übermittelte die KPÖ ihre Stellungnahme zu den
mündlich bekanntgegebenen Standpunkten am 17. Juni.63 Tags darauf
wurden Altmann, Soswinski und der Jurist Johann Dostal mit der endgültigen
Formulierung der Vorschläge für die Verstaatlichung beauftragt, für die
Verhandlungen am 19. Juni wurden Koplenig, Honner, Altmann und Soswinski als
Vertreter der KPÖ nominiert.64 In dieser Sitzung stellte sich jedoch
heraus, dass in der Zeit seit 14. Juni im parlamentarischen Unterausschuss eine
Einigung zwischen ÖVP und SPÖ zustandegekommen war, der KPÖ wurde „bereits eine
fertige Deklaration unterbreitet“.65 Die auf diese Weise übergangenen
Kommunisten wurden um eine Stellungnahme bis 22. Juni ersucht, worauf an diesem
Tag die KPÖ-Vertreter „konkrete Vorschläge für ein Parteienübereinkommen“
vorlegten. Als „Mindestvorschlag“ forderten die Kommunisten die Verstaatlichung
des Bergbaus, einschließlich Magnesitförderung, der Hüttenindustrie, der
eisenerzeugenden Industrie, der Metallwalzwerke, der aluminiumerzeugenden
Industrie, der Energiewirtschaft, der Starkstromindustrie, des Lokomotiv- und
Waggonbaus, der Erdölindustrie, der Zündholzindustrie und der
Flussschifffahrtsgesellschaften. In mehrstündigen Verhandlungen wurde jedoch
„auch der kleinste Verbesserungsvorschlag“ der KPÖ von den beiden Großparteien
abgelehnt, weshalb die KPÖ die Verhandlungen wohl zu Recht als „eine Formsache“
einschätzte.66
Die Darstellung der Beratungen in der KP-Presse wird auch durch den
ÖVP-Politiker Eugen Margarétha, Leiter des Hauptverbandes der Industrie,
bestätigt: Am 27. Juni vertraute er seinem Tagebuch an, dass die Verhandlungen
am 17. Juni zwischen ÖVP und SPÖ fortgesetzt worden seien, um sich mit der SPÖ
vor den Parteienverhandlungen mit der KPÖ „über die wichtigsten Dinge“ zu
einigen. Am 19. Juni sollen die KPÖ-Vertreter „ziemlich weitgehende Anträge
sowohl betreffs des Umfanges als auch bezüglich der Organisation der
Verstaatlichung“ eingebracht haben, „doch gingen wir nicht näher darauf ein,
sondern beschränkten uns darauf, über das Ergebnis der bisherigen im Ausschuß
geführten Verhandlungen zu informieren. Nach der offiziellen Parteienbesprechung
einigten wir uns dann mit den Sozialdemokraten über alle wesentlichen noch offen
gebliebenen Punkte [...]“.67 Aus den weiteren Parteienverhandlungen
blieb die KPÖ ebenso wie aus dem dem parlamentarischen Vorlauf des Gesetzes68
ausgeklammert. In seiner Stellungnahme zum Verstaatlichungsgesetz im Nationalrat
bekannte Margarétha offen, dass man „die ohnehin langwierigen und dornenvollen
Verhandlungen“ in der Verstaatlichungsfrage nicht noch durch die Zuziehung der
KPÖ erschweren wollte, da die Differenzen hinsichtlich des Umfangs der
Verstaatlichungen zu groß waren.69
Damit war die KPÖ in eine für sie schwierige Situation manövriert worden: Sie
sah sich von ÖVP und SPÖ in eine Position gedrängt, in der diese „sagen könnten:
,Wir wollten die Verstaatlichung, aber die Kommunisten haben sie verhindert‘„,
„jedes Hineinbringen neuer Fragen von Seiten der KPÖ würde die ganze
Verstaatlichung gefährden“.70 Darauf wandte sich Johann Koplenig am
24. Juni seitens der KPÖ in einem „offenen Brief“ an die beiden Parteien, in dem
er die Position der KPÖ zusammenfasste und – trotz aller Bedenken – die
Zustimmung seiner Partei zu der Parteienvereinbarung erklärte: „Die
Kommunistische Partei, die, wie allgemein bekannt, die Vorkämpferin der
Verstaatlichung ist, wird keinem Beschluß über die Verstaatlichung hinderlich
sein, selbst wenn er, so wie das zwischen den beiden anderen Parteien
vereinbarte Abkommen, nicht den Notwendigkeiten der österreichischen Wirtschaft
und den berechtigten Forderungen der werktätigen Bevölkerung entspricht, sondern
sich mit allgemeinen und durchaus ungenügenden Bestimmungen begnügt. Die
Kommunistische Partei wird den Kampf um eine wirkliche Verstaatlichung in
Oesterreich, wie sie den Interessen unseres Volkes entspricht, weiterführen,
stimmt jedoch der zwischen den beiden anderen Parteien festgelegten Vereinbarung
zu.“71 Franz Honner erklärte am Rahmen einer Konferenz der
kommunistischen Betriebsräte, Betriebs- und Bezirksvertrauensmänner der Partei
in der „Scala“ am 27. Juni, dass die Kommunisten dem Entwurf als „eine
Teilmaßregel“ zustimmen würden, „aber, wie sie es in einem Brief an die beiden
Parteien klargelegt haben, den Arbeitern reinen Wein einschenken“.72
5. Die kommunistische Kritik am ersten Verstaatlichungsgesetz
Am 26. Juli 1946 wurde im Nationalrat das „Bundesgesetz über die
Verstaatlichung von Unternehmungen“, das als Produkt eines Kompromisses von ÖVP
und SPÖ unter Ausklammerung der KPÖ ausverhandelt worden war, mit den Stimmen
aller Parteien beschlossen.73 Auf diese Vorgangsweise hatte sich das
Sekretariat der KPÖ am 17. Juli festgelegt.74 Nichtsdestotrotz hat
die Legende, dass das Verstaatlichungsgesetz „gegen die Stimmen der KPÖ
zustande“ kam, bis in die 1970er Jahre hinein auch Eingang in die
wissenschaftliche Literatur gefunden.75
Franz Honner bezeichnete den Gesetzesentwurf im Nationalrat als bestenfalls
ersten Schritt, der „selbst als solcher [...] mit schweren Mängeln behaftet“
sei, formulierte die Einwände der KPÖ und brachte zwei Abänderungsanträge ein,
die sowohl den Umfang der Verstaatlichung als auch die Organisation der
Verwaltung betrafen. Die Anträge Honners, die auf Beschluss des Sekretariats von
Altmann, Horn und Soswinski ausformuliert worden waren,76 fanden
nicht die Unterstützung der beiden anderen Parteien und wurden daher auch nicht
in Verhandlung genommen.77 Zusätzlich zu den 89 Betrieben stellten
die Kommunisten den Antrag, 130 Aktiengesellschaften und andere Unternehmungen
anzufügen. Zu verstaatlichen seien: Bergbau, einschließlich Magnesitförderung,
Erdölindustrie, Hüttenindustrie, Stromerzeugung und Stromversorgung,
Energiewirtschaft, Starkstromindustrie, Lokomotiv- und Waggonbau, Erzeugung von
Kraftwagen, Zündholzindustrie, Zementindustrie, Vollbahnen,
Flussschifffahrtsgesellschaften und Bodenseeschifffahrt, Nationalbank und
Großbanken, Privatversicherungsanstalten, alle Betriebe der chemischen, der
Papierindustrie, Lederindustrie, optischen Industrie, Lebens-, Genuss- und
Nährmittelindustrie mit mindestens 200 Arbeitern im Jahresdurchschnitt,
Maschinen- und Werkzeugindustrie, Schwachstromindustrie, Radio- und
Glühlampenindustrie, Glasindustrie, Textil- und Schuhindustrie,
Getränkeindustrie mit mindestens 300 Arbeitern im Jahresdurchschnitt,
Unternehmen der Baumaterialienindustrie, Bauindustrie und holzverarbeitenden
Industrie mit mehr als 400 Arbeitern im Jahresdurchschnitt.
Zur Verwaltung der verstaatlichten Betriebe forderte Honner ein neues
Bundesministerium mit einem Gewerkschafter an der Spitze, außerdem sollte in
diesem Ministerium zur Führung der Geschäfte der verstaatlichten Betriebe ein
Wirtschaftsrat geschaffen werden aus Vertretern der Betriebsleitungen der
verstaatlichten Unternehmungen, der Arbeiter- und Angestelltenschaft und der
Konsumentenschaft. Der gesamte Reingewinn der verstaatlichten Unternehmungen und
Betriebe sollte grundsätzlich und ausschließlich der Verbesserung der Lebenslage
der Arbeiter und Angestellten dienen. Entgegen dieser Forderungen wurden die
verstaatlichten Betriebe in den Ressortbereich des vom ÖVP-Minister Krauland
geleiteten Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung
zugewiesen, ihre Organisation erfolgte in Form von privatrechtlichen
Aktiengesellschaften, ihre Organe wurden vorzugsweise mit Vertretern der
Privatwirtschaft besetzt.78
Die Kritik der KPÖ am Gesetzesentwurf von ÖVP und SPÖ konzentrierte sich darauf,
dass die Interessen des ausländischen Monopolkapitals geschont werden würden.
Verschont blieben die Konzernunternehmungen der „Großen Fünf“: Österreichische
Creditanstalt, Nationalbank, Alpine Montangesellschaft, Schoeller & Co., Böhler
& Co., die die größten 200 Betriebe Österreichs beherrschten. Um deren Macht zu
brechen, „müßte man heute weniger als 200 Großbetriebe verstaatlichen [...]
schon allein dadurch (könnten) die Hauptfestungen des Finanzkapitals in
Oesterreich genommen werden“. Es fehlten ferner „entscheidende Großkonzerne wie
Steyr-Daimler-Puch, Donau-Chemie, Schicht und Großunternehmungen wie die
Glanzstofffabrik St. Pölten und die Lenzinger Zellwolle- und Papierfabrik“,
sowie Unternehmen der Energiewirtschaft. Ebenso gäbe es keine Festlegung der
Organisationsform, es fehle „jede wie immer geartete Bestimmung über die
Verwaltung der verstaatlichten Betriebe“, kritisierte Franz Honner.79
Wie bereits in der Frage bilateraler Gesellschaften stand die KPÖ erneut vor der
Schwierigkeit, ihre Politikentwicklung in der Verstaatlichungsfrage mit den
wirtschaftspolitischen Interessen der sowjetischen Besatzungsmacht abzustimmen.
Im – auf den 27. Juni rückdatierten – Befehl Nr. 17 von Generaloberst Kurasov
war Anfang Juli 1946 der Übergang der gesamten deutschen Vermögenswerte in
Ostösterreich in das Eigentum der Sowjetunion verfügt worden,80 die
Umsetzung des Verstaatlichungsgesetzes wurde von der sowjetischen
Besatzungsmacht in ihrer Zone unter Berufung auf das Kontrollabkommen blockiert.81
Vor diesem Hintergrund wird in der Literatur die Zustimmung der KPÖ zum
Verstaatlichungsgesetz mitunter explizit hervorgehoben,82 standen die
KommunistInnen doch vor einem Dilemma: „Stimmten sie gegen die Verstaatlichung,
dann brachen sie mit ihren Prinzipien und wurden unglaubwürdig. Stimmten sie
dafür, dann mußten sie sich den Vorwurf des Antisowjetismus gefallen lassen.“83
Die Kritik der KPÖ an der Ausklammerung von Unternehmen „mit notorischer
Beteiligung des Kapitals westeuropäischer Länder“ zielte vor allem auf den
Umgang des Verstaatlichungsgesetzes mit diesen von der Sowjetunion beanspruchten
deutschen Vermögenswerten in Österreich ab: Während das Verstaatlichungsgesetz
„einen unübersehbaren anti-sowjetischen Impetus hatte“,84 indem 29
der 44 Betriebe in der sowjetisch besetzten Zone (von insgesamt 70 zu
verstaatlichenden Betriebe) von der Sowjetunion als „Deutsches Eigentum“
reklamiert wurden,85 fehlten Betriebe, die sich in
westlich-kapitalistischem Besitz befanden. Dieses Kalkül, den sowjetischen
Maßnahmen entgegenzuwirken, wurde von Eugen Margarétha in einem Tagebucheintrag
am 9. Juni 1946 klar angesprochen: Jene Unternehmen, die aufgrund der Potsdamer
Beschlüsse von der Sowjetunion beschlagnahmt worden waren, könne man
„anscheinend nur über die Verstaatlichung aus deren Händen wieder
zurückbekommen“. Überdies trachte er „nur solche Unternehmungen preiszugeben,
die vorwiegend in reichsdeutschen Besitz gekommen sind, und solche
Unternehmungen von der Verstaatlichung zu bewahren, bei denen sonstiges
(westliches) Kapital beteiligt ist“.86
Vor diesem Hintergrund charakterisierte das KPÖ-Zentralorgan die Einigung von
SPÖ und ÖVP in der Verstaatlichungsfrage als „politisches Manöver“ und
„bedauerliche Komödie“. Das Verstaatlichungsgesetz werde als „Instrument einer
demagogischen Agitation“ und als „Druckmittel gegen die Russen“ benutzt: „Noch
monatelangen Verzögerungen und Verschleppungen haben die Unterhändler der beiden
traditionellen Parteien sich über Nacht und hinter dem Rücken unserer Partei auf
einen ,Plan‘ geeinigt, der die große Idee der Verstaatlichung zu einem plumpen
agitatorischen Manöver herabwürdigte.“87 Für Ernst Fischer handelte
es sich demnach um eine „Verstaatlichung zur Abwehr der sozialistischen
Sowjetunion und zum Schutz des westlichen Großkapitals“.88 Franz
Honner forderte im Nationalrat vielmehr einen „einheitlichen Standpunkt
gegenüber allen ausländischen Interessen“, wie es auch in der Tschechoslowakei,
Jugoslawien und Polen praktiziert werde: „man verstaatlichte die entscheidenden
Wirtschaftszweige und setzte sich auf Grund der Verstaatlichung mit den
ausländischen Kapitalansprüchen auseinander“.89
In diesem Zusammenhang stand die Forderung nach direkten Verhandlungen mit der
Regierung der Sowjetunion im Mittelpunkt der KPÖ-Propaganda. Während SPÖ und ÖVP
nach den gescheiterten Verhandlungen um eine bilaterale Erdölgesellschaft
verstärkt auf die Unklarheiten im Zusammenhang mit der Auslegung des Potsdamer
Abkommens zu setzen begannen, hielt Ernst Fischer bereits im Kabinettsrat der
Renner-Regierung für die KPÖ folgende Position zu den Potsdamer Beschlüssen
fest: Man solle zwar gegen sie demonstrieren, sich jedoch „nicht einreden, daß
dieser Protest ein nennenswertes Gewicht haben wird“. Vielmehr regte er an zu
versuchen, mittels direkter Verhandlungen mit den Sowjetstellen „zu einem für
Österreich annehmbaren Vertrag zu gelangen“,90 eine Linie, die für
die KPÖ auch im Folgejahr bestimmend blieb: So zielte ein Entschließungsantrag
von Johann Koplenig und Ernst Fischer im Nationalrat im Mai 1946 angesichts der
bevorstehenden Übernahme weiterer Betriebe durch die sowjetische Besatzungsmacht
erneut auf direkte Verhandlungen mit der Sowjetunion über ihre Ansprüche auf das
deutsche Vermögen in Österreich aufgrund des Potsdamer Abkommens ab, um
möglichst viel des strittigen Eigentums zu sichern, wobei Koplenig einen
„großzügigen Verstaatlichungsplan“ als wesentlichsten Schritt zur Klärung der
Bestimmungen des Abkommens wertete.91 Auch in der Nationalratsdebatte
über die sowjetischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Befehl Nr. 17 am 10.
Juli 1946 blieb die Forderung nach einer unverzüglichen Aufnahme direkter
Verhandlungen, um der Republik einen möglichst großen Anteil am deutschen
Eigentum zu sichern, im Mittelpunkt der KPÖ-Argumentation. Ein dahingehender
Resolutionsantrag Fischers fand jedoch keine genügende Unterstützung.92
6. Resümee
Insgesamt wurde die weitreichende kommunistische Verstaatlichungspropaganda
wesentlich vom Problemkreis „Deutsches Eigentum“ und damit in Zusammenhang
stehenden wirtschaftlichen Interessen der Sowjetunion beeinflusst und
überlagert. Zeigte bereits die Zistersdorfer Frage im Herbst 1945, dass neben
der fehlenden Anerkennung der Provisorischen Regierung vor allem die Tatsache,
dass ein offenes Auftreten gegen die sowjetische Besatzungsmacht für die KPÖ
keine Option darstellte, zum Hauptproblem der Politik der österreichischen
KommunistInnen geworden war, brachte nun der sowjetische Befehl Nr. 17 die
KommunistInnen „in größte Verlegenheit“93: Während eine bilaterale,
auch im Sinne der österreichischen Interessen liegende Regelung der
wirtschaftspolitischen Fragen im Zusammenhang mit dem reichsdeutschen Eigentum
in Österreich von Vertretern der SPÖ und ÖVP im Jahr der Befreiung mit dem
Hinweis abgewehrt wurde, dass dafür nur eine von allen vier Besatzungsmächten
anerkannte Regierung zuständig sei, hatte die KPÖ ab 1945 einseitig die Folgen
für jene Maßnahmen zu tragen, die von der sowjetischen Administration infolge
der gescheiterten Orientierung auf bilaterale Abkommen ergriffen wurden. So
speiste sich die antikommunistische Propaganda maßgeblich aus der im
öffentlichen Bewusstsein vorgenommenen Identifikation der KPÖ mit der
sowjetischen Beschlagnahmepolitik. Auch Johann Koplenig räumte im Rahmen einer
Plenartagung des Zentralkomitees der KPÖ im Mai 1947 im Zusammenhang mit Fragen
des deutschen Eigentums ein, „daß die Leute den Eindruck haben, wir vertreten
die Interessen der Sowjetunion“, und nicht die Interessen Österreichs. Heribert
Hütter nannte diese Frage neben jener der Kriegsgefangenen und der
Besatzungstruppen als eines jener „Hauptargumente“, die „in der Hetze gegen uns
gebraucht“ werden.94
Die Rücksichtnahme auf die sowjetischen Interessen ließ die Haltung der
KommunistInnen zur Frage des „Deutschen Eigentums“ zumindest zweideutig
erscheinen: Waren es doch gerade die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der
sowjetischen Besatzungsmacht, die den auf nationale Interessen abzielenden
Argumenten der KPÖ für eine Verstaatlichung des reichsdeutschen Eigentums
weitgehend ihre Zugkraft raubten: Die „enge Verflechtung von Innen- und
Außenpolitik, die der Verstaatlichungsproblematik nach dem Zweiten Weltkrieg das
spezifische Gepräge gab“,95 zwang die KommunistInnen, ihre Politik
dergestalt mit den sowjetischen Ansprüchen zu harmonisieren, dass die
Realisierungsbedingungen ihrer programmatischen, bereits im Exil entwickelten
Orientierung auf Verstaatlichung der großen Monopole möglichst intakt blieben
bzw. erste Schritte in diese Richtung zumindest als Verhandlungserfolg gegenüber
den im Potsdamer Abkommen festgelegten alliierten Ansprüchen dargestellt werden
konnten. Die ungeachtet dieser Ansprüche von den kommunistischen
Regierungsmitgliedern am 15. August 1945 im Kabinettsrat geforderte Schaffung
entsprechender gesetzlicher Grundlagen, das Eintreten für gemischte
Gesellschaften, die wiederholten Forderungen nach direkten Verhandlungen mit der
sowjetischen Besatzungsmacht über ihre Ansprüche aufgrund des Potsdamer
Abkommens und nach weitreichenden Verstaatlichungsmaßnahmen ohne Rücksicht auf
in- und ausländische Kapitalinteressen kamen diesem Anspruch sehr nahe und
stellten angesichts der Tatsache, dass der KPÖ „in der Frage des Deutschen
Eigentums die Hände gebunden (waren)“,96 eine einigermaßen
realistische Orientierung dar. Ein solcher Ausweg aus der für die KPÖ
schwierigen Lage musste jedoch an den innenpolitischen Kräfteverhältnissen
scheitern: Die führenden Politiker von SPÖ und ÖVP waren unter dem Druck der
westlichen Alliierten und im Zuge der nunmehr von ihnen forcierten
„Westorientierung“ nicht dazu bereit, die Frage des „Deutschen Eigentums“ im
Sinne der sowjetischen Interessen und in weiterer Folge derart zu lösen, dass
die KommunistInnen ihr Gesicht als Verteidiger nationaler Interessen wahren
hätten können.
Hinweise auf die Zweideutigkeit der kommunistischen Haltung, die ja auf eine
Verstaatlichung der deutschen Unternehmungen abzielte, sind ferner in den
Initiativen der engeren Parteiführung zu sehen, die sich – wie neuere
Forschungen Wolfgang Muellers belegen – bei der sowjetischen Regierung für eine
rasche Beschlagnahme der von der Sowjetunion beanspruchten Wirtschaftsbetriebe
in Ostösterreich einsetzte, z.B. in einem Memorandum, das am 20. März 1946 von
Koplenig und Generalsekretär Fürnberg an Stalin übersandt worden ist. In einem
Anfang Juni von den beiden an Stalin adressierten Brief wurde diese Forderung
wiederholt: „Wir halten es für notwendig, dass die sowjetische Besatzungsmacht
de facto die Kontrolle und Führung der gesamten Wirtschaft in der sowjetischen
Zone übernimmt“, hieß es hinsichtlich der sowjetischen Politik in Österreich.97
Womöglich waren diese Forderungen jedoch auch mit Überlegungen verbunden, wie in
– von der KPÖ wiederholt öffentlich verlangten – direkten
Wirtschaftsverhandlungen mit der Sowjetunion eine stufenweise Übergabe dieser
Betriebe vollzogen hätte werde können: Ein Papier aus dem Februar 1946 deutet
darauf hin, dass im Sekretariat der KPÖ eine Übernahme der reichsdeutschen
Betriebe als Zwischenschritt und Garantie für eine Verstaatlichung aller
Betriebe unter öffentlicher Verwaltung angesehen worden ist: Die von der Roten
Armee beschlagnahmten Betriebe sollten demnach zunächst an von den sowjetischen
Stellen eingesetzte öffentliche Verwalter übergeben werden, danach sollte die
KPÖ an die Regierung herantreten „mit dem Verlangen, dass die Regierung ein
Ansuchen an die Verbündeten stelle, die Betriebe die in öffentlicher Verwaltung
stehen, dem österreichischen Staat zu übergeben, da dadurch allein die
wirtschaftliche Basis für die Unabhängigkeit Österreichs gesichert werden kann.
Die Regierung würde gleichzeitig erklären, dass sie die Verpflichtung übernehme
diese Betriebe als Staatsbetriebe weiter zuführen.“ Danach solle die Sowjetunion
„inoffiziell“ bekanntgeben, dass sie unter diesen Umständen bereit wäre, „die
Betriebe zu übergeben“.98 Ein Vertragsentwurf aus der zweiten
Jahreshälfte 1946 sah die Ablöse aller „Vermögenswerte aus dem Titel Erdöl“
durch Zahlung einer Abfindungssumme in ausländischer Valuta vor, sowie eine
Übertragung jener „Vermögenschaften und Vermögensrechte, die bereits vor dem
13.3.1938 in deutschem Eigentum gestanden sind [...] durch Bundesgesetz in das
Eigentum der USSR“, die „sodann mittels Vertrag“ verpflichtet werden sollte,
„für diese Vermögenschaften und Vermögensrechte der Republik Österreich ein
Optionsrecht einzuräumen“.99
Resümierend ist auch festzuhalten, dass es mit dem ersten Verstaatlichungsgesetz
vom 26. Juli 1946 nicht – wie von der KPÖ verlangt – zu einem Schritt „zur
Verwirklichung echter Volksdemokratie“ als „ein entscheidender Fortschritt auf
dem Weg zum Sozialismus“100 gekommen ist. „Zielstellung und Wirkung“
der Verstaatlichung „war nicht auf eine Transformation der Ökonomie gerichtet“,101
vielmehr sollten „die verstaatlichte und von der öffentlichen Hand
subventionierte Grund- und Schwerindustrie und die ebenfalls verstaatlichte
Elektrizitätsindustrie [...] die privaten Wirtschaftsunternehmen mit
niedrigpreisigen Produkten bedienen und damit der Privatwirtschaft auf die
Sprünge helfen“.102 Vor allem die ÖVP sah in der Verstaatlichung eine
realpolitische Notwendigkeit, die österreichische Wirtschaft und zerstörte
Betriebe mit Staatshilfe wieder aufzubauen, wozu die Unternehmerinitiative
allein nicht ausgereicht hätte. Vor diesem Hintergrund ist die Verstaatlichung
„kein Schritt zum Sturz des kapitalistischen Systems geworden“, schätzte
KPÖ-Sekretär Friedl Fürnberg Jahre später ein, vielmehr sind „die
verstaatlichten Betriebe sind [...] Staatskapitalismus ein Teil des Kapitalismus
geworden und stehen unter der Leitung der Kapitalistenklasse.“103 Sie
wurde nicht zu einem „Hebel der sozialistischen Umgestaltung, sondern zu einem
Instrument des staatsmonopolistischen Kapitalismus“.104
Anmerkungen:
1/ Vgl. die diesbezüglichen Forderungen nach einer Verstaatlichung der
detuschen Monopole, Großbanken und Großbetriebe, sowie jener der
österreichischen Landesverräter im Manifest der KPÖ vom Juni 1944 (Die
Wiedergeburt Österreichs. Die Stellung der Kommunisten im nationalen
Freiheitskampf des österreichischen Volkes. o.O. [Moskau] o.J. [1944], S. 17).
2/ Sofortprogramm zur Wiederaufrichtung Oesterreichs, hg. von der
Kommunistischen Partei Oesterreichs. o.O. [Wien] o.J. [1945], S. 1f.
3/ Der Wahlaufruf der Kommunistischen Partei, in: Österreichische Volksstimme (i.d.F.
ÖVst), 30.10.1945, S. 1–2, hier S. 1.
4/ Wahlentscheidung über: Demokratie im Staatsapparat, Verstaatlichung der
Schlüsselindustrien, in: Information, Nr. 6, Anfang November 1945, S. 1–6, hier
S. 5. In der Tat gerieten fast alle wichtigen Industrieunternehmungen zwischen
1938 und 1945 in die Hände deutscher Großkonzerne: „Die österreichische
Industrie war zwischen 1938 und 1945 nicht bloß ‚arisiert‘, sondern auch
‚germanisiert‘ worden.“ (März, Eduard/Weber, Fritz: Verstaatlichung und
Sozialisierung nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg – eine vergleichende
Studie, in: Wirtschaft und Gesellschaft. Wirtschaftspolitische Zeitschrift der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 4. Jahrgang (1978), Heft 2, S.
115–141, hier S. 126).
5/ Sofortprogramm (wie Anm. 2), S. 2.
6/ Haas, Arpad: Verstaatlichung und Demokratie, in: Weg und Ziel, Nr. 2/1946, S.
72–78, hier S. 78.
7/ Solche Behauptungen sollen sich im Wahlkampf auch auf Plakaten der ÖVP
Steiermark gefunden haben (vgl. Der Wiederaufbau Oesterreichs erfordert alle
Kraefte, in: Pressedienst des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei
Österreichs, Nr. 6, 16.11.1945, S. 3).
8/ Unser Programm, in: ÖVst, 3.11.1945, S. 1–2, hier S. 1.
9/ So Ernst Fischer zur Regierungserklärung von Leopold Figl (Stenographisches
Protokoll. 2. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, V.
Gesetzgebungsperiode, 21.12.1945, S. 33).
10/ Der Weg zum Aufstieg. Bericht über die Wiener Parteiarbeiterkonferenz der
Kommunistischen Partei Österreichs am 6. August 1945 im Wiener Konzerthaussaal.
Wien 1945, S. 15; Aufgaben und Schwierigkeiten auf dem Weg zur Einheit der
Arbeiterklasse, in: Information, Nr. 1, Ende August 1945, S. 8–11, hier S. 11.
11/ Die Fragen, die zur Entscheidung stehen. Staatssekretär Ernst Fischer über
die kommenden Wahlen, in: ÖVst, 6.10.1945, S. 1–2, hier S. 1.
12/ Wahlentscheidung (wie Anm. 4), S. 5.
13/ Die geistigen Grundlagen des Neuen Österreich. Rede des Staatssekretärs
Ernst Fischers gehalten am 26. Juni 1945 in Graz. Graz o.J. [1945], S. 9.
14/ Echte Verstaatlichung – falsche Sozialisierung, in: ÖVst, 15.6.1946, S. 1–2,
hier S. 1.
15/ Freiheit! Frieden! Österreich! Das Referat des Genossen Koplenig auf der
Wiener Parteikonferenz am 13. Mai 1945. o.O. [Wien] o.J. [1945], S., S. 8;
Sofortprogramm (wie Anm. 2), S. 2.
16/ Staatssekretär Ernst Fischer: Wir müssen beim Elementarsten beginnen.
Förderung der Privatinitiative in der Kaufmannschaft, in: Neues Österreich,
6.6.1945, S. 2.
17/ e.f. [Ernst Fischer]: Verstaatlichung und Privatinitiative, in: Neues
Österreich, 9.1.1946, S. 1–2, hier S. 2.
18/ Vgl. Fischer, Ernst: Das Ende einer Illusion. Erinnerungen 1945–1955. Wien
u.a. 1973, S. 153.
19/ So strich Zentralsekretär Erwin Scharf am SPÖ-Parteitag Ende 1945 hervor,
dass seine Partei bereits im Aufruf zum 1. Mai 1945 die Forderung nach
Verstaatlichung und planmäßig gelenktem Wiederaufbau der Wirtschaft erhoben
habe, während die KPÖ „noch den Standpunkt der Privatinitiative verfocht“
(Parteitag 1945. 14. und 15. Dezember 1945, hg. vom Parteivorstand der
Sozialistischen Partei Österreichs. Wien o.J. [1946], S. 14). Adolf Schärf
erwähnt im Zusammenhang mit der Verstaatlichung das „Spottwort“, „daß die
Kommunisten am rechten Flügel der Volkspartei stünden“ (Schärf, Adolf: Zwischen
Demokratie und Volksdemokratie. Österreichs Einigung und Wiederaufrichtung im
Jahre 1945. Wien 1950, S. 84).
20/ Z.B. März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 134;
Weber, Fritz: Einige Aspekte der Schwäche des Linkssozialismus in der
Rekonstruktionsphase nach 1945, in: Österreichische Zeitschrift für
Politikwissenschaft, 4. Jahrgang (1975), Heft 3, S. 311–324, hier S. 322, Anm.
44.
21/ Pelinka, Anton: Auseinandersetzung mit dem Kommunismus, in: Weinzierl,
Erika/Skalnik, Kurt (Hg.): Österreich. Die Zweite Republik, Bd. 1. Graz u.a.
1972, S. 169–201, hier S. 185.
22/ Schärf, Adolf: Österreichs Erneuerung 1945–1955. Das erste Jahrzehnt der
zweiten Republik. Wien 1955, S. 115, sowie das Statement Schärfs am
SPÖ-Parteitag 1946 (Protokoll des Parteitages der SPÖ, Wien, 15. bis 17.
November 1946, hg. vom Parteivorstand der Sozialistischen Partei Österreichs.
Wien 1946, S. 106).
23/ Schärf: Österreichs Erneuerung (wie Anm. 22), S. 75.
24/ „... im eigenen Haus Ordnung schaffen“. Protokolle des Kabinettsrates 29.
April 1945 bis 10. Juli 1945, hg. von Gertrude Enderle-Burcel, Rudolf Jerábek
und Leopold Kammerhofer. Horn, Wien 1995, S. 95.
25/ Alfred Klahr Gesellschaft (i.d.F. AKG), Zentrales Parteiarchiv der KPÖ (i.d.F.
ZPA), Eingabe wegen Verstaatlichung genannter drei Betriebe (Stadlauer
Lederindustrie, Vereinigte Lederfabriken, Budischovsky Carl & Söhne, alle drei
in Wien 21.) an die Provisorische Österreichische Staatsregierung, Juli 1945;
Ebd., Resolution der Arbeiter und Angestellten der DDSG an die Provisorische
Regierung v. 26.8.1945; Neue Steirische Zeitung, 3.7.1945, S. 1.
26/ Wahlentscheidung (wie Anm. 4), S. 3.
27/ Vgl. Altmann, Hella: In der provisorischen Regierung, in: Danimann, Franz/Pepper,
Hugo (Hg.): Österreich im April ’45. Die ersten Schritte der Zweiten Republik.
Wien u.a. 1985, S. 197–202, hier S. 200.
28/ Vgl. AKG, ZPA, NL Erwin Scharf, Protokoll der Sitzung des Parteivorstands
der SPÖ am 6.8.1945, S. 3.
29/ „Right or wrong – my country!“. Protokolle des Kabinettsrates 17. Juli 1945
bis 5. September 1945, hg. von Gertrude Enderle-Burcel und Rudolf Jerábek. Wien
1999, S. 209f., hier S. 210.
30/ Knight, Robert: The Renner State Government and Austrian Sovereignity, in:
Luther, Kurt Richard/Pulzer, Peter (Ed.): Austria 1945–95. Fifty Years of the
Second Republic. Aldershot u.a. 1998, S. 29–46, hier S. 36.
31/ Schärf: Zwischen Demokratie und Volksdemokratie (wie Anm. 19), S. 77.
32/ „Right or wrong – my country!“ (wie Anm. 29), S. 252, 254, 258ff. und 269.
33/ Vgl. ebd., S. 401.
34/ Gesetz vom 29. August 1945 betreffend den Übergang des Vermögens des
Deutschen Reiches auf die Republik Österreich (Staatseigentumsgesetz). Als
Beilage 9 zum Kabinettsratsprotokoll Nr. 28 vom 29. August 1945 abgedruckt in:
ebd., S. 400; Beschlussprotokoll Nr. 28 über die Sitzung des Kabinettsrates am
29. August 1945, abgedruckt in: ebd., S. 402–405, hier 403.
35/ Entwurf eines Gesetzes vom ... über die Verstaatlichung von Unternehmungen
der Industrie und des Bergbaues (Verstaatlichungsgesetz). Als Beilage 9 zum
Kabinettsratsprotokoll Nr. 29 vom 5. September 1945 abgedruckt in: ebd., S. 455.
36/ Ebd., S. 381, 411 und 450f.
37/ Vgl. dazu u.a.: Schärf: Österreichs Erneuerung (wie Anm. 22), S. 64–67;
Stadler, Karl R.: Adolf Schärf. Mensch – Politiker – Staatsmann. Wien u.a. 1982,
S. 226–231; Aichinger, Wilfried: Sowjetische Österreichpolitik 1943–1945. Wien
1977, S. 308–315; Stourzh, Gerald: Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag,
Neutralität und das Ende der Ost-Westbesetzung Österreichs 1945–1955. Wien u.a.
1998, S. 85–94.
38/ „Right or wrong – my country!“ (wie Anm. 29), S. 414f., 420ff. und 425ff.
39/ Vgl. Der Bruch mit den Russen in der Zistersdorfer Frage. in: ÖVst,
12.4.1947, S. 2.
40/ Vgl. Stadler: Adolf Schärf (wie Anm. 37), S. 229f., hier S. 230.
41/ Vgl. Foreign Relations of the United States. Diplomatic Papers 1945, Vol.
III: European Advisory Commission; Austria; Germany. Washington D.C. 1968, S.
582.
42/ Vgl. Aichinger: Sowjetische Österreichpolitik (wie Anm. 37), S. 310f.
43/ Vgl. die diesbezüglichen Amtsvermerke vom 13. und 15.9.1945, abgedruckt in:
Schilcher, Alfons (Hg.): Österreich und die Großmächte. Dokumente zur
österreichischen Außenpolitik 1945–1955. Wien, Salzburg 1980, S. 31–34.
44/ Vgl. FRUS. Diplomatic Papers 1945, Vol. III (wie Anm. 41), S. 591–593, hier
S. 592.
45/ Vgl. Wagnleitner, Reinhold: Die britische Österreichplanung, in: Pelinka,
Anton/Steininger, Rolf (Hg.): Österreich und die Sieger: 40 Jahre 2. Republik –
30 Jahre Staatsvertrag. Wien 1986, S. 67–78, hier S. 74.
46/ Protokolle des Kabinettsrates 12. September 1945 bis 17. Dezember 1945, hg.
von Gertrude Enderle-Burcel und Rudolf Jerábek. Wien 2003, S. 10f.
47/ Ebd., S. 171f.
48/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 127.
49/ Vgl. Hollerer, Siegfried: Verstaatlichung und Wirtschaftsplanung in
Österreich (1946–1949). Sowi. Diss. Wien 1972, S. 18f.
50/ Haas: Verstaatlichung und Demokratie (wie Anm. 6), S. 74f.
51/ Sicherung des Volksvermögens. Abgeordneter Ernst Fischer im Nationalrat über
die Finanzclique Joham–Kienböck, in: ÖVst, 2.2.1946, S. 1–2, hier S. 1; Die
Familie Schoeller. Die Finanzreaktion am Werk, in: ÖVst, 20.1.1946, S. 1;
Kienböck–Joham bemächtigen sich der Industrie. Das Volk baut auf – die
Finanzclique rafft Fabriken und Akten, in: ÖVst, 17.1.1946, S. 1.
52/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung. Brief an die SPOe und OeVP, in: Weg und
Ziel, Nr. 9/1946, S. 526–528, hier S. 526.
53/ Wirtschaftsplanung und Verstaatlichung. Abgeordneter Honner im
Budgetausschuß, in: ÖVst, 11.4.1946, S. 2; Zwei kommunistische
Entschließungsanträge angenommen. Parteienverhandlungen über Verstaatlichung
gefordert – Keine Benachteiligung der Pensionisten, in: ÖVst, 15.5.1946, S. 2.
54/ Vgl. Protokolle des Ministerrates der Zweiten Republik, hg. von Gertrude
Enderle-Burcel und Rudolf Jerabek. Kabinett Leopold Figl I, Bd. 2: 16. April
1946 bis 9. Juli 1946. Wien 2005, S. 129. Zu den Beratungen im Unterausschuss
vgl. Deutsch, Renate: Chronologie eines Kampfes. Geschichte der Verstaatlichung
in Österreich I. Wien 1978, S. 70–72.
55/ Vgl. ebd. II, S. 128–129.
56/ Karl von Vogelsang-Institut, Ordner 1032, Brief von Karl Altmann an Leopold
Figl, 22.5.1946.
57/ Sten. Prot. 18. Sitzung d. NR, V. GP, 24.5.1946, S. 344 bzw. ebd., 21.
Sitzung d. NR, V. GP, 28.5.1946, S. 449.
58/ Honner, Franz: Der Kampf um die Verstaatlichung, in: ÖVst, 29.6.1946, S.
1–2, hier S. 1.
59/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 5 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 4.6.1946,
Anlage: Gesetzesentwurf v. 21.5.1946. Anfang Februar 1946 war ein erster Entwurf
im Sekretariat als „unernst und unüberlegt“ zurückgewiesen und beschlossen
worden, dass Ludwig Soswinski, Otto Horn und Ludwig Weiss „konkrete Vorschläge
über Verstaatlichung in den einzelnen Industriezweigen“ machen sollten (Ebd.,
Protokoll Nr. 22 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 4.2.1946, S. 1).
60/ Gewerkschaften beharren auf Dringlichkeit der Verstaatlichung, in: ÖVst,
6.6.1946, S. 1.
61/ Vgl. Protokolle des Ministerrates der Zweiten Republik (wie Anm. 54), S. 216
und 270.
62/ Vgl. AKG, ZPA, Protokoll Nr. 6 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am
11.6.1946.
63/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 526.
64/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 7 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am 18.6.1946.
65/ Honner: Der Kampf um die Verstaatlichung (wie Anm. 58), S. 1.
66/ Vgl. Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 526f.
67/ Brusatti, Alois: Zeuge der Stunde Null. Das Tagebuch Eugen Margaréthas
1945–1947. Linz 1990, S. 200f.
68/ Vgl. dazu Deutsch: Chronologie eines Kampfes (wie Anm. 54), S. 76–78.
69/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 714–716, hier S. 714.
70/ Honner: Der Kampf um die Verstaatlichung (wie Anm. 58), S. 2.
71/ Zur Frage der Verstaatlichung (wie Anm. 52), S. 528.
72/ Nicht „optische Maßnahmen“, sondern wirkliche Verstaatlichung, in: ÖVst,
28.6.1946, S. 1.
73/ BGBl. Nr. 168/1946; Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 722.
Am 26. März 1947 wurde das Bundesgesetz über die Verstaatlichung der
Elektrizitätswirtschaft (2. Verstaatlichungsgesetz), BGBl. Nr. 81/1947,
einstimmig angenommen.
74/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 10 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am
17.7.1946.
75/ Diesen Fehler begehen z.B. Pelinka, Anton: Auseinandersetzung mit dem
Kommunismus (wie Anm. 21), S. 185; Stadler: Adolf Schärf (wie Anm. 37), S. 261.
76/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 10 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am
17.7.1946.
77/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 711.
78/ Vgl. dazu: Scherb, Margit: Die verstaatlichte Industrie in Österreich.
Geschichte – Funktion – Möglichkeiten – Perspektiven, in: Marxistische Studien.
Jahrbuch des IMSF, Nr. 7. Frankfurt/M. 1984, S. 376–393.
79/ Sten. Prot. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 699–711, hier S. 699,
703ff.; Haas, Arpad: Verstaatlichung und Demagogie, in: Weg und Ziel, Nr.
7–8/1946, S. 385–394, hier S. 388; Für eine wirkliche Verstaatlichung. Die
vorliegenden Entwürfe durchaus ungenügend. Die Stellungnahme des Zentralkomitees
der KPOe, in: ÖVst, 20.7.1946, S. 1–2; Was die Kommunisten beantragten. Und die
SP und die OeVP ablehnten, in: ÖVst, 27.7.1946, S. 1; Betriebe, die
verstaatlicht werden müßten. Anträge der Kommunisten, die von den anderen
Parteien abgelehnt wurden, in: ÖVst, 27.7.1946, S. 2.
80/ Text in: Csáky, Eva-Marie (Hg.): Der Weg zu Freiheit und Neutralität.
Dokumentation zur österreichischen Außenpolitik 1945–1955 1980, S. 99–100.
81/ Vgl. Rauchensteiner, Manfried: Stalinplatz 4. Österreich unter alliierter
Besatzung. Wien 2005, S. 102.
82/ Weber, Fritz: Österreichs Wirtschaft in der Rekonstruktionsperiode nach
1945, in: Zeitgeschichte, Jahrgang 14 (1987), Heft 7, S. 267–298, hier S. 281.
83/ Rauchensteiner, Manfried: Die Zwei. Die Große Koalition in Österreich
1945–1966. Wien 1987, S. 86.
84/ Weber: Österreichs Wirtschaft (wie Anm. 82), S. 281; Prader, Hans: Ziele und
Resultate kooperativer Gewerkschaftspolitik im Wiederaufbau nach 1945, in:
Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 3. Jahrgang (1974), Heft 3,
S. 347–366, hier S. 352.
85/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 133.
86/ Brusatti: Zeuge der Stunde Null (wie Anm. 67), S. 195.
87/ Die Katze aus dem Sack, in: ÖVst, 28.7.1946, S. 1–2, hier S. 1; Fischer,
Ernst: Ein Jahr nach den Wahlen, in: Weg und Ziel, Nr. 11/1946, S. 593–603, hier
S. 597; Honner, Franz: Keine optische – sondern wirkliche Verstaatlichung, in:
die arbeit, Nr. 2/1947, S. 3–6, hier S. 4.
88/ Sten. Prot. 27. Sitzung d. NR, V. GP, 10.7.1946, S. 565–568, hier S. 567.
89/ Ebd. 30. Sitzung d. NR, V. GP, 26.7.1946, S. 699–711, hier S. 700.
90/ Protokolle des Kabinettsrates 12. September 1945 bis 17. Dezember 1945 (wie
Anm. 46), S. 172.
91/ Sten. Prot. 16. Sitzung d. NR, V. GP, 22.5.1946, S. 215–220, hier S. 217,
sowie 251.
92/ Ebd. 27. Sitzung d. NR, V. GP, 10.7.1946, S. 565–568, hier S. 568.
93/ So Eugen Margarétha in einem Tagebuch-Eintrag am 4.8.1946 (Brusatti: Zeuge
der Stunde Null (wie Anm. 67), S. 215).
94/ Vgl. AKG, ZPA, Protokoll des 4. ZK-Plenums der KPÖ am 8.5.1947, Beilage 23,
S. 5, sowie Beilage 13, S. 1.
95/ März/Weber: Verstaatlichung und Sozialisierung (wie Anm. 4), S. 133.
96/ Gärtner, Heinz: Zwischen Moskau und Österreich. Die KPÖ – Analyse einer
sowjetabhängigen Partei. Wien 1979, S. 95.
97/ Vgl. Mueller, Wolfgang: Die sowjetische Besatzung in Österreich 1945–1955
und ihre politische Mission. Wien u.a. 2005, S. 183–187, hier S. 183 und 185.
98/ AKG, ZPA, Protokoll Nr. 23 der Sitzung des Sekretariats der KPÖ am
11.2.1946, Beilage, o.D., S. 2. Das Protokoll vermerkt in diesem Zusammenhang
nur, dass „mit den russischen Genossen“ über das „vorliegende Projekt“ nochmals
gesprochen werden solle, „um eine Klarstellung in allen Fragen zu erreichen“.
99/ AKG, ZPA, Vertragsentwürfe für Verhandlungen mit der USSR zur Lösung der
Potsdamer Frage, o.D. [nach Juli 1946].
100/ Wirkliche Verstaatlichung, in: ÖVst, 16.7.1946, S. 1–2, hier S. 2.
101/ Ehmer, Josef/Herzog, Rupert: Die österreichischen Gewerkschaften in der
Restaurationsperiode 1945–1951 im Spiegel neuerer Forschungen. Ein
Literaturbericht, in: Marxistische Studien. Jahrbuch des IMSF, Nr. 8.
Frankfurt/M. 1985, S. 258–269, hier S. 262.
102/ Sieder, Reinhard/Steinert, Heinz/Tálos, Emmerich: Wirtschaft, Gesellschaft
und Politik in der Zweiten Republik. Eine Einführung, in: dies. (Hg.):
Österreich 1945–1995. Gesellschaft, Politik, Kultur. Wien 1995, S. 9–32, hier S.
11.
103/ Fürnberg, Friedl: Die Verstaatlichung in Österreich, in: Weg und Ziel, Nr.
6/1958, S. 513–523, hier S. 521.
104/ Die Verstaatlichte. 35 Jahre Kampf um wirtschaftliche Unabhängigkeit,
Sicherung der Arbeitsplätze, Neutralität, hg. von der KPÖ. Wien o.J. [1981], S.
6.
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 2/2006
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