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Isabel Richter:
Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im Nationalsozialismus. Männer und
Frauen vor dem Volksgerichtshof 1934-1945. Münster: Verlag Westfälisches
Dampfboot 2001 (Theorie und Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft, hg. von
Heide Gerstenberger und Hans-Günter Thien, Bd. 19)
Anders als in Österreich, wo der
nationalsozialistische Volksgerichtshof (VGH) bis vor kurzem kaum Gegenstand der
wissenschaftlicher Analyse war, wurden in Deutschland sowohl im Westen als auch
im Osten zahlreiche Arbeiten über verschiedene Aspekte der Tätigkeit des VGH
veröffentlicht. [1] Mit der Präsentation der Ergebnisse eines vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes Wien (DÖW) in
Kooperation mit der Philipps-Universität Marburg/Lahn (Hessen) durchgeführten
Forschungsprojektes mit dem Titel „Hochverrat, Landesverrat,
Wehrkraftzersetzung - Politische NS-Strafjustiz in Österreich und
Deutschland“ können in zwei Jahren in Österreich jedoch einige Forschungslücken
geschlossen werden. So wird es dann beispielsweise eine Gesamtstatistik der vom
VGH abgeurteilten Österreicherinnen und Österreicher geben. Weitere Ziele der
Untersuchung sind die Gewinnung von Erkenntnissen zur Übertragbarkeit höchstrichterlicher
Rechtsprechung in politischen Strafsachen (Volksgerichtshof) auf die
Urteilspraxis der nächst niedrigeren Instanz sowie die Nachzeichnung
regionalspezifischer Entwicklungen, wobei dem Vergleich von Österreich mit
einem Teil des deutschen Reichs (nämlich dem Bundesland Hessen) eine wichtige
Bedeutung zukommt. Ferner wird ermittelt, ob sich die Ergebnisse der
Prozessaktenauswertung, unter Einbeziehung weiterer Quellen (z.B. von
Personalakten) zu Anklagen und Urteilsprofilen der beteiligten Staatsanwälte
und Richter oder Richtergruppen verdichten lassen. [2]
Im Jahr 2000 hat die Historikerin Isabel Richter beim Fachbereich
Kommunikations- und Geschichtswissenschaften der TU Berlin eine Dissertation mit
dem Titel "Hochverratsprozesse als Herrschaftspraxis im
Nationalsozialismus" vorgelegt und dabei die frühen Prozesse des
Volksgerichtshofes in den Jahren 1934 bis 1939 einer Untersuchung unterzogen.
Diese Dissertation ist nunmehr als Publikation erschienen. Quellengrundlage sind
v. a. Akten des Bundesarchivs Berlin (Volksgerichtshof, Oberreichsanwalt beim
Volksgerichtshof, Reichsjustizministerium), aus Archivbeständen der DDR
(ehemaliges Parteiarchiv der SED) sowie des "Zentrums für die Aufbewahrung
historisch dokumentarischer Sammlungen" in Moskau. Isabel Richter konnte
somit bisher nicht zugängiges Aktenmaterial einsehen, das sie dazu nutzte,
verschiedene Forschungsansätze miteinander zu verknüpfen, um dadurch die
nationalsozialistische Strukturierung von Herrschafts- und Gewaltverhältnissen
am Beispiel der Tätigkeit des VGH aufzuzeigen.
Um aus der Fülle an Strafgerichtsakten des VGH ein repräsentatives Sample für
die Analyse zur Verfügung zu haben, bediente sich Isabel Richter der am
Institut für Kriminalwissenschaften der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
im Rahmen eines von Klaus Marxen geleiteten Forschungsprojekts 1989 bis 1993
erstellten Vollerhebung aller Verfahren des Volksgerichtshofes. Im Zuge dieses
Forschungsprojekts konnten 92,5% aller Verfahren vor dem VGH und 90% sämtlicher
vom VGH verurteilten Personen recherchiert werden. Für den von Isabel Richter
ausgewählten Untersuchungszeitraum von 1934 bis 1939 wurden 258
Hochverratsprozesse ermittelt, deren Verfahrensakten zur Gänze überliefert
sind. 50 Verfahren davon (das sind ca. 20%) wählte die Autorin aus, wobei
sowohl Gruppen als auch Einzelangeklagte berücksichtigt wurden. Die
Aussagekraft der Quellen, von Isabel Richter anhand deren Ausführlichkeit
beurteilt, damit also die Fülle an relevanten Informationen, waren Grundlage
der Auswahl.
Die Arbeit schließt in mehrfacher Hinsicht Lücken in der Erforschung der
Geschichte des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes als Vollstrecker der
pervertierten "Rechtsauffassung" des NS-Regimes und nimmt Bezug auf
die in Deutschland von unterschiedlichen Ansätzen geprägte Debatte zur
"Vergangenheitsbewältigung". Während - wie die Autorin ausführt -
in der Bundesrepublik einerseits ein Identifikationsbogen zur Weimarer Republik
gezogen wurde und andererseits durch Elitenkontinuität eine grundlegende
justizielle Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen unterblieb begründete
die DDR ihre Identität auf der Geschichte des politischen kommunistischen
Widerstandes.
Standen in der Nachkriegsöffentlichkeit der Bundesrepublik zumeist die Prozesse
aus jener Phase im Mittelpunkt des Diskurses, als der VGH als "Gericht im
totalen Krieg" agierte und von Angeklagten mit einem hohen Sozialstatus
geprägt wurde (genannt seien hier beispielsweise Persönlichkeiten aus Militär,
Wirtschaft und Politik, die im Zuge des 20. Juli 1944 zur Verantwortung gezogen
wurden oder die Studentinnen und Studenten der Widerstandsgruppe "Weiße
Rose"), so konnte Isabel Richter in ihrer Arbeit nachweisen, dass der Großteil
der frühen Verfahren vor dem VGH gegen "kleine Leute" geführt
wurden, die zum überwiegenden Teil dem sozialistischen bzw. kommunistischen
Widerstand zuzurechnen waren.
Damit stellt diese Untersuchung einen wertvollen Beitrag zum Forschungsfeld
"Widerstand und Verfolgung" in Deutschland dar, beschränkten sich
doch diesbezügliche Forschungen in der Bundesrepublik lange Jahre zumeist auf
die Darstellung des militärischen, des bürgerlich-konservativen sowie des
religiösen Widerstandes, wobei nur der Roten Kapelle als Synonym für den
"linken Widerstand" größere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. So
stellte etwa der Leiter der "Gedenkstätte Deutscher Widerstand" Peter
Steinbach fest, dass die "Auflehnung" der Kommunistinnen und
Kommunisten "keine Zukunft" hatte und der sozialdemokratische
Widerstand "von Anbeginn ohne Macht und Zugriffsmöglichkeit" war. [3]
Ansonsten konzentrierte sich Steinbach in seinem Beitrag vor allem auf
verschiedene Formen des evangelischen und katholischen Widerstandes, des
Widerstandes aus der Tradition des Bürgertums sowie des militärischen
Widerstandes. Erst in den letzten Jahren fand der kommunistische Widerstand auch
verstärkt Berücksichtigung in der bundesdeutschen Forschungslandschaft, wie
etwa in der 1999 erschienenen Arbeit von Marion Detjen über Widerstand und
Verfolgung in München. [4]
Hauptanliegen von Isabel Richter war es allerdings, Hochverratsprozesse des VGH
historisch zu untersuchen, um Aussagen über die Verfolgungs- und
Herrschaftspraxis des NS-Staates treffen zu können. Sie war dabei geleitet von
der Erkenntnis, dass zu einer seriösen wissenschaftlichen Analyse von
Strafakten die Kenntnis des gesamten Gerichtsakts nötig ist und nicht eine
Vorgangsweise gewählt werden kann, bei der quasi wie in einem Steinbruch - dem
eigenen Erkenntnisinteresse untergeordnet - willkürlich Dokumente aus dem Akt
zitiert werden. [5]
Vor dem Hintergrund alltags- und geschlechterspezifischer Perspektiven stellt
Isabel Richter die nationalsozialistische Herrschaftspraxis im
gesellschaftlichen Kräftefeld der im Zuge der Verfahren agierenden Akteurinnen
und Akteure mit ihren unterschiedlichen Handlungsressourcen dar. Sie folgt den
Stationen von Hochverratsverfahren des VGH von der Anzeige über die
Vorerhebungen zur Anklageschrift bis zu den Urteilen und den
Begnadigungsverfahren, wobei sie neben den angeklagten Männern und Frauen (in
den 50 Hochverratsverfahren des der Arbeit zugrunde liegenden Samples wurden
Urteile gegen 39 Frauen und 120 Männer gefällt) auch Gutachter, Angehörige
des Justizapparates (also Richter und Staatsanwälte), Rechtsanwälte bis hin zu
Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Angehörige in ihre Untersuchungen mit
einbezog. Die Fragestellung einer geschlechtsspezifischen Kontextualisierung der
Verfahrenspraxis bedeutet somit auch einen wertvollen Beitrag zur
Geschlechtergeschichte.
Isabel Richter schreibt zu ihrem Erkenntnisinteresse: "Rechtssprechung als
Herrschaftspraxis gewährt Einsichten in ein Macht durchsetztes Feld, in dem
Akteure und Akteurinnen der Hochverratsverfahren in Beziehung standen und
Herrschaft begründet, ausgeübt und manchmal fundamental in Frage gestellt
wird. Die Handelnden gelangen dabei nicht als autonome Subjekte und quasi 'von
außen' in diese Handlungen hinein. Die Gerichtsverhandlungen sind vielmehr
Ergebnisse sozialer Prozesse, die die Akteurinnen und Akteure vorangetrieben und
auf unterschiedliche Weise getragen haben. Sie haben eine Geschichte und
historische Gegenwart, die die Hochverratsprozesse als ein soziales Kraftfeld prägen."
(S. 84)
Die Autorin kommt in ihrer Arbeit zum Schluss, dass für den männlich
dominierten NS-Staat mit seinem verlängerten Arm, der - männlich dominierten -
NS-Justiz, Geschlechterverhältnisse von untergeordneter Bedeutung waren. Im
Vordergrund stand bei der Beurteilung von politisch handelnden Personen ein
Freund - Feind - Schema, in dem jene, die in der als "Männerbund
soldatischer Kameraden" definierten "Volksgemeinschaft" keinen
Platz hatten, weil sie "Staatsfeinde" waren. In diesem
Zuordnungsschema gab es keine Geschlechterdifferenzierung, oder wie Isabel
Richter schreibt: "Das Andere hat kein Geschlecht." (S. 190) Diese
"Gleichbehandlung" bedeutete allerdings keine
"Geschlechtsneutralität" der Rechtssprechung, sondern es gehen aus
den Prozessen sehr wohl Differenzen innerhalb der Geschlechterverhältnisse
hervor, wenn beispielsweise Männer als Familienerhalter oder als politisch
aktiv Handelnde definiert, Frauen hingegen als friedliebende und eher emotional
Agierende angesehen und ihre politische Tätigkeit oft als
"Liebesdienst" dem Partner gegenüber bezeichnet wurden. Wesentlicher
in der nationalsozialistischen Herrschafts- und Verfolgungspraxis waren aber
Ausgrenzungsmechanismen und die Festlegung volksgemeinschaftlicher Konformität.
Ergebnis der Verfahrensanalyse von Isabel Richter war daher, dass diesbezüglich
die Differenz innerhalb der Geschlechter als größer anzusehen ist als zwischen
den Männern und Frauen einer stigmatisierten und verfolgten Gruppe. (S. 194)
Die Autorin warnt allerdings davor, Gleichbehandlung im Unrecht mit
Geschlechterneutralität zu verwechseln.
Durch einen enormen Arbeitsaufwand, den die ganzheitliche Analyse von 50
Strafakten mit sich bringt, ist es Isabel Richter gelungen - leider in nicht
immer einfach zu lesender Sprache-, in mehrerer Hinsicht Forschungslücken der
Geschichte des VGH zu schließen. Sie leistet damit einen wertvollen Beitrag
sowohl zur Aufarbeitung der Beteiligung des Justizapparates am NS-Regime, somit
zur deutschen Rechtsgeschichte, als auch zur Widerstandsforschung, sowie ganz
wesentlich zu den Gender-Studies. Die von Isabel Richter gewählte methodische
Herangehensweise an Gerichtsakten kann Anregung sein für ähnliche Arbeiten im
Bereich der Justizgeschichte.
Claudia Kuretsidis-Haider
Diese Rezension ist erschienen auf der Web-Site
von H-Soz-u-Kult:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensio/buecher/2001/KuCl1201.htm
Anmerkungen:
[1] Siehe beispielsweise: Widerstand als
"Hochverrat" 1934 - 1945. Erschließungsband zur Mikrofiche-Edition
(hrsg. vom Institut für Zeitgeschichte [München]). Texte und Materialien zur
Zeitgeschichte, Band 7, München 1998; Holger Schlüter, Die Urteilspraxis des
nationalsozialistischen Volksgerichtshofs, Berlin 1995; Klaus Marxen, Das Volk
und sein Gerichtshof. Eine Studie zum nationalsozialistischen Volksgerichtshof,
Frankfurt/Main, 1994; Birgit Rätsch, Hinter Gittern. Schriftsteller und
Journalisten vor dem Volksgerichtshof 1934 - 1945, Bonn 1992; Günther Wieland,
Das war der Volksgerichtshof. Ermittlungen, Fakten, Dokumente, Berlin-Ost 1989;
Hannsjoachim W. Koch, Volksgerichtshof. Politische Justiz im 3. Reich, München
1988; "Im Namen des Deutschen Volkes". Todesurteile des
Volksgerichtshofes (hrsg. von Heinz Hillermeier), Darmstadt 1980; Walter Wagner,
Der Volksgerichtshof im nationalsozialistischen Staat, Stuttgart 1974
[2] Über das Forschungsprojekt siehe: Wolfgang Form, Politische NS-Strafjustiz
in Österreich und Deutschland - Ein Projektbericht, in: Jahrbuch 2001 (hrsg.
vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes) (Hrsg.), Wien 2001,
S. 13-34. Zu "Politisches NS-Strafrecht und frauenspezifische
Strafverfolgung bis 1939" siehe auch den Aufsatz von Wolfgang Form in:
Justiz und Erinnerung 5/2002, S. 22ff.
[3] Peter Steinbach, Der deutsche Widerstand gegen den Nationalsozialismus -
Voraussetzungen, Entwicklungen, Perspektiven, in: Jahrbuch 1995 (hrsg. vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes), Wien 1995, S. 89-106; S. 91 und 92.
[4] Marion Detjen, "Zum Staatsfeind ernannt". Widerstand, Resistenz
und Verweigerung gegen das NS-Regime in München, München 1998.
[5] Claudia Kuretsidis-Haider, Justizakten als historische Quelle am Beispiel
der "Engerau-Prozesse". Über einige Probleme bei der Suche und
Auswertung von Volksgerichtsakten, in: Österreichischer Zeitgeschichtetag 1995.
Österreich - 50 Jahre Zweite Republik (hrsg. von Rudolf G. Ardelt und Christian
Gerbel), Innsbruck-Wien 1996, S. 337-344; S. 342.
Mitteilungen der Alfred Klahr
Gesellschaft, Nr. 3/2002
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