Klahr    Alfred Klahr Gesellschaft

Verein zur Erforschung der Geschichte der Arbeiterbewegung

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Aus dem Archiv: Die KPÖ zum Verstaatlichungsgesetz 1946

Franz Honner im Nationalrat am 26. Juli 1946

Hohes Haus! Der Entwurf des Verstaatlichungsgesetzes, der heute zur Verhandlung steht, berührt die Interessen breitester Schichten des österreichischen Volkes und vor allem der Arbeiterschaft. Die Verstaatlichung soll die Grundlage bieten für einen Aufbau der Wirtschaft nach neuen Grundsätzen, sie soll dem Staat und damit dem Volke die Kontrolle über die wichtigsten Reichtümer unseres Landes geben.
Kann der vorliegende Entwurf diese Forderungen erfüllen? Entspricht er dem, was die österreichischen Arbeiter von der Verstaatlichung der Banken und der Schlüsselindustrie erwarten? Wir können diese Fragen nicht einfach mit ja beantworten. Im besten Fall ist dieser Gesetzentwurf ein erster Schritt und selbst als solcher ist er mit schweren Mängeln behaftet.
Zu wiederholten Malen hat meine Partei die Dringlichkeit der Verstaatlichung betont und versucht, in Verhandlungen mit den beiden anderen Parteien eine rasche Verwirklichung dieser Forderung der breitesten Massen zu erreichen. Wohl erwogene Gründe haben uns bestimmt, auf eine rasche Verstaatlichung der Schlüsselstellungen der österreichischen Wirtschaft zu drängen. Wir haben die Gefahr gesehen, die darin besteht, dass ausländisches Kapital durch undurchsichtige Machinationen immer neue Positionen in der österreichischen Wirtschaft in seine Hand bekommen könnte, und wir haben wie alle gewusst, dass die Sowjetunion auf Grund der Potsdamer Beschlüsse Ansprüche auf gewisse Industriebetriebe in Österreich erheben wird. Wir waren der Meinung, dass zwei Voraussetzungen notwendig sind, um möglichst viel für Österreich zu sichern: erstens gute Beziehungen zur Sowjetunion und zweitens eine rechtzeitige und ernst zu nehmende Verstaatlichung, die zeigen sollte, in wessen Händen die Betriebe kommen, die Österreich verbleiben.
Das alles ist nicht geschehen. Die Beziehungen zur Sowjetunion sind nicht besser sondern schlechter geworden. Die Verstaatlichung wurde hinausgezogen, und als die Sowjetunion erklärt hatte, welche Ansprüche sie auf Grund der Potsdamer Beschlüsse auf Unternehmungen in Österreich erhebt, konnte der Gesetzentwurf über die Verstaatlichung als ein feindseliger Akt verstanden werden, weil in der Liste der zu verstaatlichenden Betriebe solche aufgenommen worden sind, auf die die Sowjetunion Anspruch erhebt, während Betriebe, auf die ausländische Kapitalisten Ansprüche geltend machen, in die Liste nicht aufgenommen wurden. Darauf weist der Brief des Generalobersten Kurassow hin, den uns die Bundesregierung heute zur Kenntnis gebracht hat.
Wenn man unter den nunmehr gegebenen Umständen etwas erreichen will, dann muss man sich den Weg, den man gehen will, gut überlegen. Es gibt einen Weg der reinen Deklamation, von dem man von vornherein überzeugt ist, dass er zu keinen Ergebnissen führen kann. Soweit er bisher begangen wurde, hat er uns nur Schaden zugefügt. Ein anderer Weg ist der Weg der Verhandlungen; diese sind heute allerdings unvergleichlich schwieriger, als sie früher gewesen wären; trotzdem ist es notwendig, nichts unversucht zu lassen, um in Verhandlungen zu einer freundschaftlichen Regelung zu gelangen. Das würde allerdings erfordern, dass man die Frage der Verstaatlichung der strittigen Betriebe offen lässt. Unserer Meinung nach gibt es noch einen dritten Weg: ein wirklich ernstes und umfassendes Verstaatlichungsprogramm mit klarer Umschreibung der zu verstaatlichenden Wirtschaftszweige, ausgehend von einem einheitlichen Standpunkt gegenüber allen ausländischen Interessen. Damit hätten wir eine feste Basis, von der aus versucht werden könnte, im Wege von Verhandlungen nach allen Seiten das Maximum des Möglichen für Österreich herauszuholen. Dieses Programm müsste so gefasst ein, dass es nicht den Eindruck erwecken könnte, die Verstaatlichung sei eine Maßnahme, die sich demonstrativ gegen die Interessen einer Macht richtet. Wir würden hier keinen neuen Weg beschreiten, denn in Polen, Jugoslawien und der Tschechoslowakei wurde gerade so vorgegangen: man verstaatlichte die entscheidenden Wirtschaftszweige und setzte sich auf Grund der Verstaatlichung mit den ausländischen Kapitalansprüchen auseinander. Auch die Erklärungen der anderen Besatzungsmächte in Österreich zu dieser Frage sind durchaus nicht so gehalten, dass man daraus schließen könnte, sie hätten auf deutsches Eigentum in Österreich verzichtet. Er würde den Erklärungen über das deutsche Eigentum in Österreich Rechung tragen, die von russischer, amerikanischer und englischer Seite in verschiedener Form, aber mit wesentlich dem gleichen Inhalt ergangen sind, nämlich, dass sich diese Länder die Verfügung über das deutsche Eigentum in Österreich vorbehalten. Die Übergabe einzelner Betriebe aus der amerikanischen an die zeitweilige österreichische Verwaltung ändert ja nichts am amerikanischen Standpunkt in dieser Frage.
Wir machen uns keine Illusionen, wir wissen, dass wir nicht alles erreichen werden, aber wenn wir klar zum Ausdruck bringen, dass die entscheidenden Industriezweige Österreichs wirklich in die Hand des Staates genommen werden, dann schaffen wir damit eine Grundlage, von der aus wir, ohne unsere Kräfte überschätzen zu wollen, einen Kampf um das Maximum des Möglichen für Österreich aufnehmen können.
Es ist heute nicht Brauch, in Österreich von der Rolle des Auslandskapitals in unserer Wirtschaft zu sprechen, aber wir glauben, dass dies notwendig ist und dass der Gesetzentwurf zur Verstaatlichung klar aufzeigen soll, dass es darum geht, Österreichs Betriebe dem österreichischen Volk zu sichern.
Wir wollen den einzig konsequenten Weg gehen, den Weg der Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Österreichs vor dem Einfluss des Monopolkapitals. Dass aber nicht alle in diesem Haus bereit sind, auf den Wege der Verstaatlichung konsequent vorwärtszuschreiten, das hat gestern die neuerliche Ablehnung unseres Antrages auf Verstaatlichung der Nationalbank gezeigt. Gerade bei der Notenbank, dieser wichtigsten Schlüsselstellung unserer Wirtschaft, hätte die Verstaatlichung beginnen müssen.
Nun zum Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfes selbst, den wir heute beschließen sollen. Das Zentralkomitee meiner Partei hat in einem Brief an den Parteivorstand der Sozialistischen Partei und in einem Brief an den Bundesvorstand der Österreichischen Volkspartei seinen Standpunkt in der Verstaatlichungsfrage dargelegt. Wir wiesen damals darauf hin, dass die Vereinbarung über die Verstaatlichungsfrage zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei ohne unsere Teilnahme zustande gekommen ist und dass jeder unserer Verbesserungsvorschläge abgelehnt wurde. Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Produkt eines festen Abkommens zwischen der Österreichischen Volkspartei und der Sozialistischen Partei Österreichs und unsere Partei hatte weder in den Parteienverhandlungen noch im Ausschuss für Vermögenssicherung, wo wir nicht vertreten sind, die Möglichkeit, Abänderungs- und Verbesserungsvorschläge zu machen. Darum ist es notwendig, hier nochmals auf unsere Mindestvorschläge hinzuweisen, die wir in unseren Briefen an die beiden Parteien folgendermaßen zusammenfassten (liest):
„Eine wirksame Verstaatlichung setzt voraus, dass bestimmte, für Österreich entscheidende Wirtschaftszweige zur Gänze vom Staat übernommen werden. Dazu gehören insbesondere der gesamte Bergbau, einschließlich Magnesitförderung, die Hüttenindustrie, die eisenerzeugende Industrie, die Metallwalzwerke, die aluminiumerzeugende Industrie, die Energiewirtschaft, die Starkstromindustrie, der Lokomotiv- und Waggonbau, die Erdölindustrie, die Zündholzindustrie und die Flussschiffahrtgesellschaften.“
Eine wirksame Verstaatlichung – bereits früher hatten wir ein viel umfangreicheres Verstaatlichtenprogramm entwickelt und für ein solches treten wir auch heute ein – hat zur Voraussetzung, dass gerade diese ausschlaggebende Industrie unter die Kontrolle des Staates kommen. Die Verstaatlichung der Schlüsselindustrie und der Banken, die alte Forderung der organisierten Arbeiterschaft, ist in vielen Staaten Europas bereits zur Tatsache geworden. In Jugoslawien und in der Tschechoslowakei ist die gesamte Großindustrie verstaatlicht. Die Banken sind Eigentum des Staates, ebenso die Versicherungsgesellschaften. In Frankreich sind eine Reihe der Großbanken vom Staate übernommen worden. England – das uns so oft als Beispiel angeführt wird – hat den gesamten Bergbau und die Bank von England verstaatlicht, es geht also in diesem Punkt weiter als der uns vorliegende Gesetzesvorschlag. In Polen hat ein Volksabstimmung eine großzügige Verstaatlichung gutgeheißen.
Verstaatlichung ist keine Modesache. Verstaatlichung fordern heute die Arbeiter aller Länder Europas nach den schweren Erfahrungen blutiger Kriegsjahre. Es geht darum, zu verhindern, dass einige wenige Großunternehmer im Interesse ihres Profits Leben, Hab und Gut des Volkes opfern. Es geht für uns in Österreich darum, dass es kein Königreich Rintelen wieder geben darf, in dem die Herren der Alpine Montan nach ihrem Gutdünken schalten und walten. Es geht darum, dass die Macht einer kleinen Clique in der österreichischen Wirtschaft gebrochen werden muss, um unser Volk gegen die Reaktion und unserem Land den Frieden zu sichern. Dazu brauchen wir auch in Österreich die Verstaatlichung.
Vergessen wir nicht, dass vor der Besetzung durch Deutschland Österreichs Wirtschaft beherrscht war von den fünf großen Kapitalisten-Gruppen: Creditanstalt, Nationalbank, Alpine Montan, Böhler und Schoeller. 200 der größten Betriebe Österreichs und damit die Schlüsselpositionen der gesamten österreichischen Wirtschaft waren in ihrem Besitz.
Einige Beispiele: Vier – sage und schreibe vier – Vorstands- und Direktionsmitglieder der Österreichischen Creditanstalt bekleideten im Jahre 1938 104 Präsidenten-, Direktions- und Aufsichtsratsposten in den Konzernbetrieben dieser Bank. Sechs Mitglieder der Firma Schoeller hatten 84 Präsidenten- und Verwaltungsratstellen in den großen Konzerngesellschaften des Hauses Schoeller inne. Eine ähnliche Anzahl führender Posten fiel einigen wenigen Repräsentanten der Nationalbank, der Alpine und des Böhler-Konzern[s] zu.
In den Kreisen dieser Herren spuken Gedanken, wie man heute auch in Österreich noch dem großen Kapital den entscheidenden Einfluss in der Wirtschaft sichern kann. So hielt Dr. Ing. Ernst Kraus am 5. Juli einen Vortrag unter dem Vorsitz des Ministers Ludwig in einem der Volkspartei angehörigen Verein „Freie Union“ über die österreichische Elektroindustrie. Er erklärte, dass die Verstaatlichung der Elektroindustrie fehl am Platze wäre, weil sie „die Privatinitiative und die Beweglichkeit“ der Elektrounternehmungen zunichte machen könnte. Daher schlug er vor, an Stelle der Verstaatlichung „unsere Elektroindustrie in zwei große Firmen zusammenzuschließen und ihren Anschluss an die großen Unternehmungen Englands und Amerikas zu suchen.“ Dr. Ing. Kraus, dessen Ausführungen von den anwesenden Volksparteileuten mit großem Beifall aufgenommen wurden, war vor und während der Hitler-Herrschaft Aufsichtsratsmitglied der Creditanstalt, gleichzeitig auch stellvertretendes Vorstandsmitglied der Siemens-Halske-A.G. Berlin und ihrer Filialen in mehreren Staaten der Donauländer.
Die Verstaatlichung muss gerade dort einsetzen, wo die vorherrschenden Positionen des Großkapitals besonders bedrohlich sind. Daher kann uns ein Verstaatlichungsplan nicht zufriedenstellen, in dem der Schoellersche Einfluss auf die Papierindustrie, diese wichtige Exportindustrie, unberührt bleibt, in dem die Steyr-Daimler-Puch-Werke in privater Hand bleiben und die gesamte Magnesitindustrie, ein wahre Goldgrube für ihre in- und ausländischen Besitzer, von der Verstaatlichung ausgenommen sind.
Aber es geht nicht darum, diesen oder jenen Großkapitalisten zu enteignen, an die Stelle des einen oder anderen zu setzen, die Verstaatlichung soll in unsere Wirtschaft – wenn sie überhaupt einen Sinn haben soll – etwas grundsätzlich Neues hineintragen: die Demokratisierung der Wirtschaft.
Die Verstaatlichung soll dem Arbeiter und Angestellten eine gesicherte Existenz bieten, frei vom Einfluss der Schwankungen, die die kapitalistische Spekulation hervorruft; die Verstaatlichung soll die Grundlagen des Wohlstandes der Bauern und Gewerbetreibenden dadurch sichern, dass eine planvolle, gelenkte, vom Staat geleitete Industrie die großen Erschütterungen vermeidet, die die vielgerühmte Privatindustrie des Monopolkapitals in der österreichischen so oft hervorgerufen hat.
Wir sehen also in der Verstaatlichung keine zeitweilige, vorübergehende Maßnahme, sondern einen wichtigen Schritt zur grundlegenden Änderung der Struktur unserer Wirtschaft, zur gründlichen Beschränkung des verderblichen Einflusses großkapitalistischer Monopole auf die Wirtschaft unseres Staates. Die Erfüllung dieser sozialen Aufgabe der Verstaatlichung ist aber undenkbar, wenn nicht ganze Wirtschaftszweige mit den ausschlaggebenden Unternehmungen dieser Wirtschaftszweige verstaatlicht werden und wenn wichtige Hebel der Kontrolle des Monopolkapitals über Industrie und Wirtschaft von der Verstaatlichung ausgenommen werden.
Die Verstaatlichung hat nur einen Sinn, wenn sie der Ausschaltung des Einflusses des Monopolkapitals auf unser Land dient. Dann kann sie den Frieden für uns sichern, denn in der Hand des demokratischen Staates unter wachsamer Kontrolle der Arbeiter werden unsere Betriebe nicht wieder zu Waffenschmieden kriegslüsterner Abenteurer werden.
Die Verflechtung der österreichischen Großbanken und der Großindustrie mit dem ausländischen Kapital war stets so eng, dass man oft nicht wusste, wo das eine aufhörte und das andere anfing. Es steht außer Zweifel, dass die Nichtaufnahme der Magnesitindustrie in die Liste der zu verstaatlichenden Unternehmungen offenbar mit dem Umstand zusammenhängt, dass hier ausländische Kapitalinteressen einer Verstaatlichung dieses wichtigen Wirtschaftszweiges entgegenstehen.
Erinnern wir uns: Verstaatlicht ist in Österreich schon oft und manches worden. Es gibt sogar Betriebe und Unternehmungen, die schon mehrere Male vom Staat übernommen wurden. Denken wir nur an die Creditanstalt und an die Steyr-Werke, die bereits wiederholt in Zeiten von Krisen vom Staat saniert und nach einer Abschöpfung von Steuergeldern der österreichischen Bevölkerung wieder in private Hände gespielt wurden. Das ist nicht Verstaatlichung, sondern Rettung einzelner Großunternehmer vor dem Bankrott. Gegen eine solche so genannte Verstaatlichung müssen wir scharf Stellung nehmen.
Aber der Gesetzentwurf enthält einen Punkt, der uns in bedenklicher Weise an jene Zeiten erinnert. Es ist der § 3, der dem Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung das Veräußerungsrecht verstaatlichter Unternehmungen und Betriebe zuspricht, sofern dies mit dem Staatsinteresse vereinbar ist. Wir halten diesen Paragraphen für viel zu dehnbar und unpräzise, als dass er eine Sicherung gewähren würde gegen jene Sanierungsmanöver für Privatbetriebe, die in der Vergangenheit den Gedanken der Verstaatlichung in Österreich so diskreditiert haben.
Wir wollen keine zeitweilige, sondern eine endgültige Verstaatlichung der Banken und der Schlüsselindustrie. Dafür kämpft die österreichische Arbeiterschaft, dafür hat sich der Österreichische Gewerkschaftsbund ausgesprochen, und so wurde auch das Passus der Verstaatlichungserklärung des Herrn Bundeskanzlers Ing. Figl verstanden. Wir vermissen in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine genaue Umschreibung der Wirtschaftsgebiete, die der Verstaatlichung unterliegen, und noch mehr eine Bestimmung, nach welchen Gesichtspunkten zu verstaatlichen ist. Die Liste zu verstaatlichender Betriebe enthält nur Unternehmungen der Berg- und Hüttenindustrie, einige Betriebe der Starkstrom- und Maschinenindustrie, sie umgeht aber dabei große Unternehmen von ausschlaggebender Bedeutung für Österreich. Besonders auffallend ist es, dass außer der Magnesitindustrie die Fahrzeugindustrie vollkommen fehlt, die für unseren Export und Handel nach dem Osten von entscheidender Bedeutung ist. Von der chemischen Industrie sehen wir nur die Stickstoffwerke in Linz, hingegen fehlen die Donau-Chemie, die Schicht-Werke, die Semperit-Werke und andere. Für den Wiederaufbau Österreichs wäre von größter Bedeutung die Übernahme der größten Baumaterialbetriebe durch den Staat, die bisher unter privatkapitalistischer Leitung so gut wie nicht in Gang gekommen sind. Hier wäre die Möglichkeit, derartige Betriebe in die Verwaltung der Länder und Gemeinden als Hauptverbraucher zu übertragen und dadurch ihre weitestgehende Ausnützung zu ermöglichen.
Wir vermissen in der Liste der zu verstaatlichenden Betriebe die in privater Hand befindlichen großen Kraftwerke. Dabei ist die Energiewirtschaft sicherlich das größte unausgebaute Aktivum unserer Wirtschaft, und alle Parteien haben sich für ihre Verstaatlichung ausgesprochen. Organisationsfragen, die noch zu klären sind, dürfen nicht daran hindern, ihre Verstaatlichung auszusprechen.
Ich möchte weiter darauf verweisen, dass sich die Vertreter aller drei Parteien in einer Versammlung des Verlegerverbandes für die Verstaatlichung der Papiergroßindustrie ausgesprochen haben, die in privater Hand ein entscheidendes Hemmnis für eine wahre Pressefreiheit in Österreich ist. Ähnliches gilt für die größten Textilbetriebe in Österreich, wie für die Lenzinger Zellwollwerke oder die Vöslauer Kammgarnspinnerei, einen Konzernbetrieb der zu verstaatlichenden Creditanstalt, die erst vor kurzem aus staatlicher Verwaltung auf einem nicht sehr klaren Weg in private Hand übergeben wurde.
In einer Reihe von Anträgen, die ich am Schluss meiner Ausführungen zu der Anlage zum Verstaatlichungsgesetz einbringen werde, sind die Firmen angeführt, deren Verstaatlichung ebenso notwendig ist, wie die der aufgezählten Unternehmungen.
Vor kurzem hat im Namen unserer Partei Nationalrat Fischer erklärt (liest):
„Wir Kommunisten sind konsequent im Kampf für die Verstaatlichung aller Industrien ohne Rücksicht auf ausländische Interessen und fordern dieselbe Konsequenz von den anderen.“
Diese Konsequenzen vermissen wir aber im vorliegenden Gesetzentwurf. Sonst wäre es nicht zu verstehen, warum gerade Betriebe mit notorischer Beteiligung des Kapitals westeuropäischer Länder nicht in die Verstaatlichungsliste aufgenommen worden sind. In der Tschechoslowakei und Jugoslawien ist man anders vorgegangen. Dort hat man große Industriezweige verstaatlicht, und nach der Verstaatlichung ist der Staat in Verhandlungen mit den ausländischen Aktionären der verstaatlichten Unternehmen getreten, um mit ihnen die Frage einer Ablösung ihrer Anteile zu klären. Der Weg, der bei uns beschritten wurde, ist der umgekehrte: wo ausländisches Kapital Ansprüche erhebt, wird von der Verstaatlichung abgesehen.
Ein weiterer Einwand, den wir gegen das vorliegende Gesetz zu machen haben, bezieht sich auf die Verwaltung der verstaatlichten Betriebe. Der Schritt, den wir heute zu machen haben, ist von einer derartigen Bedeutung, dass es nicht angeht, dass das Gesetz als Rahmengesetz die wichtige Frage der künftigen Verwaltung der verstaatlichte[n] Betriebe einfach einem Ministerium überlässt.
Wenn Verstaatlichung Demokratisierung der Wirtschaft bedeuten soll, dann müssen an der Verwaltung der verstaatlichten Betriebe die Arbeiter und Angestellten dieser Betriebe und die Arbeiter- und Angestelltenschaft überhaupt einen maßgebenden Anteil erhalten. Wir haben oft in der Presse der Österreichischen Volkspartei den Einwand gegen die Verstaatlichung gelesen, dass Verstaatlichung die Übergabe der Leitung der Wirtschaft an Staatsbeamte wäre. Aber so stellen wir uns die Verstaatlichung nicht vor. Darum schlagen wir vor, dass erstens die verstaatlichten Betriebe in einem neu zu schaffenden Bundesministerium zusammengefasst werden, dem Bundesministerium für staatliche Unternehmungen, an dessen Spitze unserer Meinung nach unbedingt ein Gewerkschafter, also ein Vertreter der Arbeiter und nicht ein Vertreter des Kapitals zu stehen hätte. Dies ist übrigens auch eine Forderung, die einvernehmlich vom Vorstand des Österreichischen Gewerkschaftsbundes aufgestellt wurde. Weiters schlagen wir vor, dass in diesem Ministerium ein Wirtschaftsrat aus Vertretern der Betriebsleitungen der verstaatlichten Unternehmungen, der Arbeiter- und Angestelltenschaft und der Konsumentenschaft zur Führung der Geschäfte der verstaatlichten Betriebe zu schaffen ist. Die Verwaltung jedes einzelnen verstaatlichten Unternehmens muss durch die Teilnahme der Arbeiter und Angestellten des Betriebes an seiner Verwaltung demokratisch gestaltet werden. Gerade darin wird das Neue und Fortschrittliche der Verstaatlichung liegen, und nur wenn das im Gesetz, das heute angenommen werden soll, enthalten ist, kann die Arbeiterschaft überzeugt sein, dass es dem Nationalrat mit der Verstaatlichung ernst ist.
Das Fehlen jeder wie immer gearteten Bestimmung über die Verwaltung der verstaatlichten Betriebe löst unter der Arbeiterschaft die Befürchtung aus, es könnte sich bei diesem Gesetzentwurf um eine optische Maßnahme oder um ein politisches Manöver handeln.
Schließlich bedarf noch eine Frage der Klärung: was geschieht mit dem Reingewinn der verstaatlichten Unternehmungen? Dafür finden wir keine Vorsorge im Gesetzentwurf. Unser grundsätzlicher Standpunkt, den wir in einem Zusatzantrag darlegen, ist folgender:
Der gesamte Reingewinn der verstaatlichten Unternehmungen und Betriebe hat grundsätzlich und ausschließlich der Verbesserung der Lebenslage der Arbeiter und Angestellten zu dienen, und zwar sind wir der Auffassung, dass ein Teil des Reingewinnes der Schaffung sozialer Einrichtungen für Arbeiter und Angestellte des Betriebes zu widmen ist, der Gewinn abwirft. Das wird ein Ansporn zur zweckmäßigen Bewirtschaftung der verstaatlichten Unternehmungen sein. Der Rest des Reingewinnes soll unserer Meinung nach sozialpolitischen Maßnahmen, insbesondere dem Ausbau der vorbeugenden Heilfürsorge bei der Bekämpfung von Volks- und Berufskrankheiten zugeführt werden. Es ist keine unbillige Forderung, dass die verstaatlichten Betriebe ihren Reingewinn der Besserung der Lage der Arbeiter und Angestellten widmen sollen. Hier liegt die große soziale Aufgabe der staatlichen Industrie und hier liegt ein großer Unterschied zwischen ihr und kapitalistischen Betrieben. Der Gewerbetreibende und der Bauer werden aus aktiven staatlichen Betrieben nur Vorteile schöpfen, denn sie sind sicher, dass sie ihren Bedarf bei verstaatlichten Betrieben nicht zu spekulativen Preisen, sondern zu einem angemessenen Preis decken können, und sie haben ein Interesse daran, dass ein gutgestellter Arbeiter auch ein guter Abnehmer ihrer Erzeugnisse ist.
Die Verstaatlichung ist ja nicht eine Maßnahme der Übergangszeit, sondern eine Maßnahme für lange Sicht. Sie soll die Grundlage der österreichischen Wirtschaft, an deren Aufbau wir alle interessiert sind, jetzt vollkommen neu gestalten. Eben darum glaube ich, dass dieser unser Antrag nur eine Sache der Gerechtigkeit ist und dem Interesse aller Bevölkerungsschichten an der Verstaatlichung entspricht.
Es ist in der letzten Zeit oft der Versuch unternommen worden, den Gedanken der Verstaatlichung der Industrien anzuschwärzen und zu erklären, dass der wahre Weg zur Besserung der Lage der Arbeiter und Angestellten der Weg der Vergenossenschaftung ist.
Der Antrag Altenburger und Genossen über Verstaatlichung und Sozialisierung von Unternehmungen, der aufs engste mit dem in Verhandlung stehenden zusammenhängt, sieht in der Bildung von Werksgenossenschaften den Weg zur Überwindung der Abhängigkeit des Arbeiters vom Kapital. Der Gedanke einer genossenschaftlichen Zusammenfassung der Arbeiter mit den Unternehmern ist mehr als hundert Jahre alt, und die Erfahrungen auf diesem Gebiet sind durchaus eindeutig. Es würde zu weit führen, wenn ich hier darlegen wollte, wie oft seit dem ersten Versuch der Gewinnbeteiligung der Arbeiter, der im Jahre 1829 in England gemacht wurde, der Gedanke einer Gewinnbeteiligung in die Arbeiter hineingeworfen wurde und wie gering das Echo war, das diese Vorschläge in der Arbeiterschaft gefunden haben.
Die bekanntesten Werksgenossenschaften, die man gewöhnlich als Beispiel anführt, waren die Zeiss-Werke in Jena, ein einzigartiger Monopolbetrieb, der es sich gestatten konnte, seinen Arbeitern einen gewissen Gewinnanteil auszuzahlen. Beispiele solcher Werksgenossenschaften findet man auch in anderen Ländern. Eine solche Werksgenossenschaft waren die Bata-Werke in der Tschechoslowakei bis zu ihrer Verstaatlichung, mit dem einzigen Ergebnis, dass ihr Gründer, Herr Bata, zum Multimillionär wurde, während tausende Werksgenossen als bescheidene Schuhfabriksarbeiter gelebt haben und gestorben sind.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass der Gedanke einer Beteiligung der Arbeiter am Gewinn privater Unternehmungen gewöhnlich als ein Kampfmittel gegen die gewerkschaftliche Organisation der Arbeiter verwendet wurde. Es kann kein Zufall sein, dass eine autoritäre Stimme, die sich vor kurzem in Italien für die korporative Wirtschaftsform ausgesprochen hat, gleichzeitig für den Gedanken einer Lostrennung christlicher Arbeiter von den übrigen organisierten Arbeitern eingetreten ist. Wir wollen es klar sagen: jeder Versuch, die Arbeiter zu spalten, ihren einheitlichen Gewerkschaftsbund, der eine der wichtigsten Errungenschaften der österreichischen Arbeiter seit der Befreiung ist, zu spalten, wäre verderblich nicht nur für die österreichische Arbeiterklasse, sondern auch für die österreichische Demokratie.
Wenn also der Gedanke der Sozialisierung, wie ihn manche Kreise der Österreichischen Volkspartei vertreten, diesem Zweck dienen soll, dann muss er auf das schärfste abgelehnt werden. Man darf das Bewusstsein der österreichischen Arbeiterklasse nicht unterschätzen: was sie in schwersten Kämpfen errungen hat, hält sie fest in ihren Händen, und man darf nicht glauben, dass sie so dumm ist, die einmal erkämpfte Einheit ihrer Gewerkschaften für irgendwelche Anteilscheine zu opfern. Das bedeutet nicht, dass man die Schaffung von Werksgenossenschaften ablehnen muss. Sie können ihren kleinen und bescheidenen Wirkungskreis haben, sie sind aber unserer Überzeugung nach zur Führung großer Betriebe nicht geeignet. Das Rahmengesetz, das zu dieser Frage vorgeschlagen wird, ist überdies sehr unbestimmt gehalten.
Wir wollen eine wirkliche Verstaatlichung mit demokratischer Verwaltung der Betriebe und keine Ersatz-Verstaatlichung durch Werksgenossenschaften. Das soll mit voller Klarheit gesagt werden.
Hohes Haus! Am Beginn meiner Ausführungen habe ich aufgezeigt, dass unter den gegenwärtigen Umständen nur ein Weg für uns gangbar ist, der Weg der konsequenten Verstaatlichung der Schlüsselstellungen unserer österreichischen Volkswirtschaft. Wir glauben nicht, dass dieser Weg zur vollen Ausschaltung des ausländischen Kapitals führen kann und führen wird. Aber eines ist sicher: er würde zur Stärkung unserer Positionen führen und auch zur Klärung der Frage des deutschen Eigentums in Österreich beitragen. Aber wenn wir diesen Weg nicht gehen und man sich auf optische Maßnahmen beschränkt, dann werden die entscheidenden Betriebe in der Hand des inländischen und ausländischen Kapitals bleiben, und Österreich würde wieder Gefahr laufen, zum Tummelplatz fremder Interessen zu werden, Krisen würden unser Land erschüttern und Österreichs Betriebe könnten leicht wieder Rüstkammern für fremde Länder werden.
Halbe Maßnahmen führen zu nichts. Wir wollen die Verstaatlichung für ein Österreich des Friedens und des Aufbaus. Der von uns vorgeschlagene Weg einer umfassenden wirklichen Verstaatlichung entspricht den Wünschen der Arbeiterschaft. Er ist kein Allheilmittel, aber er kann uns zu einem ernst zu nehmenden Partner bei den Verhandlungen über Österreichs Zukunft machen, bei denen wir heute kaum Zuschauer sind.
[...] (Honner verliest die beiden Abänderungsanträge der KPÖ)

Quelle: Stenographische Protokolle. 30. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, V. Gesetzgebungsperiode, 26. Juli 1946, S. 699–711.

Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 2/2006

 

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