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Die Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft vom 21. Februar 2004
Am 21. Februar 2004 wurde in 1100 Wien, Gudrunstraße 133, die am 15. November 2003 unterbrochene Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft fortgesetzt und zum Abschluss gebracht. Präsident Hans Hautmann erstattete den Bericht über die Entwicklung in den vorangegangenen drei Monaten und informierte über die Ergebnisse der beiden Treffen der Verhandlungsdelegation der AKG mit Vertretern der KPÖ vom 28. November 2003 und 6. Februar 2004 sowie der beiden Vorstandssitzungen der AKG vom 12. Dezember 2003 und 6. Februar 2004. Die Situation ist nach wie vor kompliziert, und zwischen der AKG und den Eigentümervertretern seitens des KPÖ-Bundesvorstandes gibt es in einer Reihe von Fragen unterschiedliche Auffassungen, die zu vereinen nicht leicht ist. Hautmann führte dazu aus:
„Von Seiten des Vorstandes und sicherlich auch von Seiten der Vereinsmitglieder besteht der Wille und die Absicht, die AKG als Organisation zu erhalten. Dass die Umstände für die Fortsetzung ihrer Tätigkeit weitaus schwieriger als früher geworden sind, ist eine Tatsache, der wir uns stellen müssen. (...) Der im Vereinsregister eingetragene Name unserer Organisation lautet offiziell: ‚Alfred Klahr Gesellschaft. Archiv- und Bibliotheksverein‘. Bleibt es weiterhin unsere Aufgabe laut Statut, die Archiv- und Bibliotheksbestände der KPÖ zu verwahren, zu verwalten und wissenschaftlich zu erschließen, dann bedingt das, dass uns ein Spielraum für autonome Entscheidungen und selbständiges Handeln eingeräumt wird, zumal wir überdies eine Organisation sind, die auch Nichtmitgliedern der KPÖ für den Beitritt offen steht. Diese Selbständigkeit muss uns bei der Suche nach Mitteln und Wegen, die künftige Nutzung des Archivs auf der Basis der Betreuung durch freiwillige MitarbeiterInnen zu gewährleisten, zugestanden werden, wobei wir uns der Tatsache bewusst sind und stets bewusst sein müssen, dass die AKG das Parteiarchiv verwaltet und deshalb für den Eigentümer in einem ordentlichen Zustand zu halten hat. Das eine bedingt das andere, weshalb ich eindringlich appelliere, vernünftige und für beide Seiten akzeptable Lösungen anzustreben. Ich kann heute vor euch noch kein Signal für eine Entwarnung setzen. Auch wenn es in der Zeit seit der unterbrochenen Generalversammlung vom 15. November 2003 gewisse atmosphärische Verbesserungen gegeben hat, bleibt die Lage der AKG labil. Das bedeutet, dass nach dem Stand der Dinge, wie er jetzt nach mühseligen, langwierigen und nervenaufreibenden Verhandlungen erreicht wurde, keine der beiden Seiten der anderen erneut etwas Unmögliches zumuten darf. Wir von der AKG werden uns jedenfalls darum bemühen. Die vergangenen zehn Jahre seit der Gründung unseres Vereins im November 1993 haben ja gezeigt – und darüber sind wir im Vorstand einhelliger Meinung -, dass die AKG viel Nützliches geleistet hat, im allgemeinen Interesse des Wirkens in die Öffentlichkeit ebenso wie im Interesse der KPÖ, deren Archiv und Bibliothek sie verwaltet. Ich richte deshalb an alle, denen das Schicksal der AKG am Herzen liegt, die Aufforderung, konstruktiv mitzuarbeiten.“
In der anschließenden Diskussion meldeten sich 18 Personen zu Wort, wobei divergierende Meinungen zu verschiedenen Fragen und zu den Möglichkeiten der Problemlösung zum Ausdruck kamen. Nachdem die der Generalversammlung vom 15. November 2003 ursprünglich vorliegenden Anträge von Peter Goller/Gerhard Oberkofler und Charotte Rombach von den AntragstellerInnen zurückgezogen worden waren, erhob die Generalversammlung zwei Anträge zum Beschluss. Der Antrag des Vorstandes wurde einstimmig, der Antrag Mikosch mit allen bei drei Stimmenthaltungen angenommen. Der Antrag des Vorstandes an die Generalversammlung vom 21. Februar 2004 lautet:
„Die Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft (AKG) vom 21. Februar 2004 nimmt den von Präsident Hans Hautmann erstatteten Bericht zur Kenntnis und billigt die vom Vorstand der Gesellschaft am 7. Februar 2004 gefassten Beschlüsse betreffend die Weiterführung der Tätigkeit der Gesellschaft. Basierend auf dem Beschluss der Generalversammlung der AKG vom 15. November 2003 hat der Vorstand der AKG eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter der Anleitung des wissenschaftlichen Leiters Willi Weinert Fragen der öffentlichen Nutzung der Archivbestände klären wird, und die konzeptionelle Vorschläge für die Zukunft zu erarbeiten hat. Der Vorstand begrüßt die Bereitschaft von Personen innerhalb und außerhalb der AKG, uns bei der Gewährleistung der öffentlichen Nutzung der Bestände zu unterstützen und beauftragt die Arbeitsgruppe, Voraussetzungen für die Heranziehung freiwilliger MitarbeiterInnen zu schaffen. Die Arbeitsgruppe besteht aus Winfried R. Garscha, Manfred Mugrauer (Koordinierung), Gerhard Oberkofler, Elke Renner, Thomas Schönfeld und Willi Weinert.
Neben diesen umzusetzenden Maßnahmen wird die AKG im Jahr 2004 auch unter den erschwerten finanziellen und räumlichen Bedingungen ihre öffentliche Tätigkeit fortsetzen, die ‚Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft‘ herausgeben und zwei Symposien (zum Arbeitsrecht im Gedenken an Eduard Rabofsky im Juni 2004 und zum 100. Geburtstag von Alfred Klahr im Oktober 2004) veranstalten.“
Aus dem Beschluss ist zu ersehen, dass seitens des Vorstandes der AKG die Bereitschaft besteht, Mittel und Wege zu finden, um die künftige Nutzung des Archivs auf der Basis der Betreuung durch freiwillige MitarbeiterInnen zu gewährleisten, was nicht ohne die Person Willi Weinerts und seine Archivkenntnisse geschehen kann. Die Arbeitsgruppe wird diese Aufgabe rasch in Angriff nehmen mit dem Ziel, die Benützbarkeit des Archivs bald wieder herzustellen. Bei gutem Willen auf beiden Seiten müsste hier ein Einvernehmen möglich sein.
Der Antrag von Hans Mikosch lautet:
„Die Generalversammlung der Alfred Klahr Gesellschaft beauftragt den Vorstand, in Verhandlungen mit Vertretern des Bundesvorstands der KPÖ eine finanzielle Grundausstattung zur Sicherung der Vereinstätigkeit zu fixieren. Dieses für einen festzulegenden, längerfristigen Zeitraum geltende Budget hat die eigenständige und planbare Tätigkeit der Gesellschaft in Erfüllung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Es ist durch die Mittel aus Mitgliedsbeiträgen, eingeworbene Mittel, Subventionen, Erlöse aus dem Vertrieb von Büchern und sonstigen Druckschriften, allfällige, auch zweckgebundene Spenden, u.a. zu ergänzen.
Begründung: Der Abschluss einer Vereinbarung über ein gesichertes Grundbudget ist für eine wie bisher erfolgreiche Weiterführung der Aktivitäten, insbesondere für eine zweckmäßige Betreuung des Archivs der KPÖ durch die Alfred Klahr Gesellschaft unabdingbar.“
Es wird Aufgabe der vom Vorstand der AKG eingesetzten Arbeitsgruppe sowie weiterer Verhandlungen mit den VertreterInnen des Bundesvorstandes der KPÖ sein, die anstehenden Probleme einer Lösung zuzuführen.
Hans Hautmann
Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft, Nr. 1/2004
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